Der Umgekehrte Generationenvertrag passt sich den Studienverläufen und Lebenswegen jedes Studierenden individuell an. Den Weg zu deinem persönlichen UGV kannst du hier sehen.
Der erste Schritt in deine Zukunft ist die Entscheidung für dein Studium. Mit dem UGV im Blick kannst du dein Studium frei wählen – ohne Sorgen um die Höhe der Studienbeiträge.
Sobald du eine Zusage für einen Studienplatz an deiner gewünschten Hochschule erhalten hast, kannst du dich für eine Förderung durch die Chancen eG bewerben. Wenn du zu der Solidargemeinschaft passt, schließen wir einen Fördervertrag ab. Hierfür brauchst du keinerlei Sicherheiten oder Bürgschaften.
Mit dem UGV kannst du dich voll und ganz auf dein Studium konzentrieren, denn deine Studienbeiträge werden direkt von der Chancen eG an deine Hochschule gezahlt. Nach deinem erfolgreichen Abschluss kannst du in aller Ruhe deine nächsten Schritte planen, vielleicht eine Auslandsreise machen oder ein Praktikum absolvieren.
Mit deinem ersten Jahresgehalt, das die Grenze von 21.000 Euro maßgeblichem Einkommen übersteigt, beginnst du einen festgelegten Prozentsatz deines Einkommens an die Chancen eG zurückzuzahlen. Zur exakten Berechnung deines individuellen Rückzahlungsbeitrags reichst du jährlich eine Kopie deines Einkommenssteuerbescheides ein. Solltest du eine berufliche Auszeit nehmen oder noch einmal studieren wollen, setzt die Rückzahlung aus – denn dein Jahreseinkommen sinkt erneut unter die Mindesteinkommensgrenze.
Deine Rückzahlungen ermöglichen die solidarische Bildungsfinanzierung für die nächste Generation.
Deine Rückzahlungen enden nach den Rückzahlungsjahren automatisch – unabhängig von der Summe der geleisteten Beiträge. Du kannst weiterhin Mitglied der Chancen eG bleiben und dich für die faire Bildungsfinanzierung der nächsten Generation einsetzen.
Wenn du Fragen oder Anregungen hast, dann melde dich bei uns!