Die folgenden Informationen gelten vorrangig für die Finanzierung von Studiengebühren und können daher für Lebenshaltungskosten teilweise abweichen. Das entsprechende FAQ für den Lebenshaltungskosten-UGV findest du hier.

Bewerbungsprozess (vor deinem Studium/Bootcamp)

StaatsbürgerschaftFür welche Bildungsangebote ist eine Bewerbung möglich?
deutsche Staatsbürger*innen/Bildungsinländer*innen (Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, welche einen deutschen Schulabschluss besitzen - Studienkolleg ausgeschlossen)Eine Bewerbung für alle Kurse und Studiengänge, die wir unterstützen, ist möglich.
Bewerber*innen aus Ländern der Europäischen Union, Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island, Monaco, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel und SingapurEine Bewerbung für alle von uns unterstützten Kurse und Studiengänge (Psychologiestudium ausgenommen) ist möglich:
- wenn sie als Präsenzkurse in Deutschland stattfinden
ODER
- wenn sie als remote-Kurs stattfinden und du währenddessen in Deutschland wohnst.


Im Falle eines Psychologiestudiums ist eine Bewerbung möglich:
- wenn dieses als Präsenzkurs in Deutschland stattfindet
ODER
- wenn es als remote-Studium stattfindet und du währenddessen in Deutschland wohnst

UND du mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllst:

  • Wohnsitz in Deutschland:
  • Du hast 2 Jahre lang durchgehend in Deutschland gelebt (vor Start des Kurses/Studiums, für welches du dich bewirbst)
    -ODER bist verheiratet mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft
    -ODER bist im Besitz einer Blue Card/unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis
    -ODER bist im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung nach AufenthG § 25 (Aufenthalt aus humanitären Gründen) oder AufenthG § 24 (Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine).

  • Du hast einen qualifizierenden Berufsabschluss in Deutschland absolviert (abgeschlossene Ausbildung, Bachelor, Master, Doktor oder andere Universitätsabschlüsse).

  • Du hast relevante Arbeitserfahrung im Bereich des Studiengangs/Bootcamps, für den/das du dich bewirbst. Die Arbeitserfahrung hat einen Umfang von mindestens einem Jahr Vollzeitarbeit (muss nicht notwendigerweise innerhalb Deutschlands absolviert worden sein). Praktika zählen hierbei nicht.
alle anderen NationalitätenEine Bewerbung für alle von uns unterstützten Kurse und Studiengänge ist möglich:
- wenn diese als Präsenzkurs in Deutschland stattfinden
ODER
- wenn sie als remote-Kurs stattfinden und du währenddessen in Deutschland wohnst

UND du mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllst:

  • Wohnsitz in Deutschland:
  • Du hast 2 Jahre lang durchgehend in Deutschland gelebt (vor Start des Kurses/Studiums, für welches du dich bewirbst)
    -ODER bist verheiratet mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft
    -ODER bist im Besitz einer Blue Card/unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis
    -ODER bist im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung nach AufenthG § 25 (Aufenthalt aus humanitären Gründen) oder AufenthG § 24 (Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine).

  • Du hast einen qualifizierenden Berufsabschluss in Deutschland absolviert (abgeschlossene Ausbildung, Bachelor, Master, Doktor oder andere Universitätsabschlüsse).

  • Du hast relevante Arbeitserfahrung im Bereich des Studiengangs/Bootcamps, für den/das du dich bewirbst. Die Arbeitserfahrung hat einen Umfang von mindestens einem Jahr Vollzeitarbeit (muss nicht notwendigerweise innerhalb Deutschlands absolviert worden sein). Praktika zählen hierbei nicht.

Bei Erfüllung der o. g. Voraussetzungen ist eine Bewerbung durch unseren regulären Bewerbungsprozess möglich. Bei Zuordnung zur Gruppe “aller anderen Nationalitäten”, sende uns bitte zusätzlich zu deiner Bewerbung die entsprechenden Dokumente, welche die Erfüllung mindestens zweier der drei Kriterien bestätigen, per E-Mail an  bewerbung@chancen-eg.de.

 

Im Anschluss werden wir uns diese ansehen und uns bei dir zurückmelden, um mit dir die weiteren Schritte zu besprechen.

 

Solltest du die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es momentan leider keine Möglichkeit der Förderung. Informiere dich gerne hier über alternative Finanzierungsmöglichkeiten.

Art des BildungsangebotsBis zu welchem Alter ist eine Bewerbung möglich?
Bachelor-Studium40 Jahre
Master-Studium43 Jahre
Bootcamp45 Jahre

Uns ist wichtig, dass der Bewerbungsprozess fair abläuft und wir die Beeinflussung durch äußere Faktoren vermeiden. Vielleicht ist dir aufgefallen, dass du alle Angaben und Antworten in vorgegebene Felder eintragen musst und wir, abgesehen von deinen Nachweisen, keinen selbst gestalteten Lebenslauf von dir sehen wollen. Auch auf Fotos verzichten wir. So zählen nur die Inhalte deiner Bewerbung und jede*r Bewerber*in durchläuft den gleichen Prozess, bei dem wir immer dieselben standardisierten Bewertungskriterien anwenden. Wir verwenden auch keine KI (künstliche Intelligenz) in unserem Bewerbungsprozess oder andere Software, um deine Antworten auszuwerten. Stattdessen ist unser Auswahlverfahren wissenschaftlich fundiert und basiert auf bestimmten Kriterien. Nähere Informationen dazu findest du hier.

Nein, deine finanzielle Situation spielt während des Bewerbungsprozesses keine Rolle und beeinflusst auch nicht die Erfolgswahrscheinlichkeit deiner Bewerbung um einen UGV. Der UGV ist für jede*n Studierende*n der kooperierenden Bildungsinstitutionen frei zugänglich. Es wird ein Bewerbungsgespräch geführt, wobei jedoch weder die finanzielle Situation der Eltern der geförderten Studierenden noch der Nachweis von Bedürftigkeit eine Rolle spielen. Dennoch ist es wichtig, dass du in der Lage bist, deine Finanzen während des Studiums effektiv zu organisieren und zu überblicken.

Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich die Chance auf ein Studium und die Verwirklichung ihrer individuellen Lebensziele zu bieten. Daher ist die Anzahl der Personen, die wir fördern können, nicht begrenzt. Du musst also keine Angst haben, dass du jemand anderem „den Platz wegnimmst“.

Ja. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam eine Solidargemeinschaft bilden. Daher führen wir mit allen Studierenden ein Gespräch über den UGV, die CHANCEN eG und das Studium, bevor wir uns entscheiden, sie oder ihn aufzunehmen. Genauere Informationen zum Ablauf sowie das Formular zum Einreichen deiner Bewerbung findest du hier.

Das lässt sich nicht pauschal sagen, aber wir nehmen im Durchschnitt über die Hälfte unserer Bewerber*innen an und du solltest dir eine Bewerbung auf jeden Fall zutrauen! Ziel der CHANCEN eG ist es, dass sich jede Person bestmöglich weiterbilden kann – unabhängig von ihrem finanziellen und persönlichen Hintergrund. Wir machen keine Bestenauslese, sondern möchten möglichst vielen Menschen das Wunschstudium ermöglichen. Dabei ist uns vor allem wichtig, dass Motivation und Erwartungen an das Studium überzeugend sind und du dich gut über Ausbildung, Berufsweg und den UGV informiert hast.

Wir möchten also insbesondere von Chancenungleichheit betroffene Menschen, wie beispielsweise Bewerber*innen aus Familien ohne Hochschulerfahrung oder Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, explizit ermuntern, sich bei uns zu bewerben!

Vom Einreichen deiner Bewerbung bis hin zum unterschriebenen UGV kannst du mit einer Dauer von 4-6 Wochen rechnen.

Ja, Finanzierungen von Teilbeträgen sind ab einer Summe von 10.000 Euro im Falle eines Studiums an einer Hochschule möglich.

  • Das Interview wird ungefähr 60 Minuten dauern. Bitte plane ausreichend Zeit dafür ein.
  • Falls du dein Interview absagen oder verschieben musst, sag uns bitte rechtzeitig Bescheid (1 Tag vorher).
  • Sorge für eine ruhige und ungestörte Atmosphäre. Wähle dafür am besten einen passenden Ort aus, an dem niemand sonst im Raum ist und schalte dein Mobiltelefon auf lautlos. 
  • Probiere die Technik (Internetverbindung, Ton, Bild, Zoom) am besten vor dem Gespräch aus, damit du sichergehen kannst, dass alles funktioniert. Wir würden dir empfehlen, das Gespräch von einem Laptop oder PC aus zu machen, bei Zoom-Calls mit dem Handy ist die Verbindung unserer Erfahrung nach oft nicht stabil genug, um einen angenehmen Gesprächsfluss zu gewährleisten.
  • Bei dem Gespräch möchten wir dich kennenlernen. Deine Eltern oder andere Personen, die du dabei haben möchtest, können aber natürlich gerne nach dem Interview (ca. 30-45min nach Interviewbeginn) dazukommen, um weitere Informationen zu erhalten oder Fragen zu klären. 
  • Überlege dir vorher, was du uns von dir erzählen möchtest und übe, dich kurz vorzustellen. Das hilft dir, einen guten Einstieg ins Gespräch zu finden. 
  • Informiere dich tiefgreifend über die Bildungseinrichtung und den Kurs, auf den du dich bewirbst. Das hilft uns, deine Motivation für diesen Studiengang/Kurs zu verstehen. 
  • Schau dir in Ruhe die Vertragserklärungs-Videos an, um dich schon einmal mit dem Fördervertrag vertraut zu machen. Den Link dazu findest du in deiner Einladungs-Mail zum Interview. Auch den UGV-Quiz kannst du zur Vorbereitung nutzen: falls dir Fragen unklar geblieben sind, kannst du diese gerne im Interview stellen. 
  • Falls dich Interviews etwas nervös machen: Atme tief durch und lass dir versichern, dass wir uns sehr darauf freuen, dich kennenzulernen!

Unser Auswahlverfahren ist wissenschaftlich fundiert und stützt sich auf bestimmte Kriterien. Mehr dazu nachlesen kannst du hier. Ganz allgemein achten wir bei unseren Bewerber*innen auf Kriterien, die Studienerfolg und den Jobeinstieg wahrscheinlich machen. Ein Beispiel dafür ist z.B. deine Motivation und wie sehr dich das Fach inhaltlich interessiert. Auch ist uns z.B. wichtig, wie gut du über die jeweilige Aus- oder Weiterbildung und die Gegebenheiten im späteren Arbeitsumfeld informiert bist. Dies ist ein sehr wichtiges Kriterium, um realistische Erwartungen zu haben und sich auf etwaige Schwierigkeiten oder Nachteile gut vorbereiten zu können.

Der UGV wird an Partnereinrichtungen der CHANCEN eG angeboten. Eine Übersicht findest du hier. In dieser Übersicht bisher nicht zu finden sind die Hochschulen im EU-Ausland, an denen die Aufnahme eines Medizinstudiums möglich ist. Mit Ausnahme der LSMU Kaunas besteht mit diesen Hochschulen bisher keine Partnerschaft, ein Medizinstudium über den UGV ist dort aber dennoch möglich.

  • Innerhalb Deutschlands: Wir bauen unsere Partnerschaften mit passenden Bildungseinrichtungen kontinuierlich aus. Du kannst uns gerne kontaktieren und anfragen, ob eine Partnerschaft mit deiner Bildungseinrichtung möglich wäre oder vielleicht sogar schon in der Anbahnung ist. Bitte beachte dabei jedoch, dass die Neuanbahnung einer Partnerschaft mehrere Monate dauern kann.
  • Innerhalb des EU-Auslandes: Aktuell ist ausschließlich die Förderung des Medizinstudiums möglich. Hierbei sind die meisten Universitäten keine Partner der CHANCEN eG, eine Förderung ist aber dennoch möglich.

In der Regel kannst du dich zu jedem Zeitpunkt bei uns bewerben (unter Berücksichtigung der Dauer unseres Bewerbungsprozesses). Bewirbst du dich für ein Medizinstudium, raten wir dir, deine Bewerbung bestenfalls zu einem Zeitpunkt einzureichen, an dem du schon einen konkreten Plan hast und bereit wärst, den Vertrag innerhalb der folgenden Wochen zu schließen.

Die CHANCEN eG verlangt zum Abschluss des UGV keinerlei Sicherheiten.

Während deines Studiums/Bootcamps

Ja. Grundsätzlich ist der UGV weder ein Einkommen noch ein Stipendium oder eine andere Form staatlich anerkannter Förderungen. Daher werden die Finanzierungsbeiträge nicht auf dein BAföG angerechnet und du kannst BAföG beziehen. Allerdings musst du nach deinem Abschluss damit rechnen, sowohl die Rückzahlungen für den UGV als auch für das BAföG leisten zu müssen – unter Umständen eine hohe finanzielle Belastung. Bitte informiere dich daher rechtzeitig über mögliche Auswirkungen des UGV auf das BAföG bei deinem zuständigen BAföG-Amt.

Ja, du kannst eine Bewerbung auch dann einreichen, wenn du dein Studium an einer Hochschule schon begonnen hast. In diesem Falle können wir außerdem rückwirkend die Studiengebühren übernehmen, welche du für vergangene Semester des betreffenden Studiums bereits selbst finanziert hat.

  • Dein Studium verlängert sich, es fallen aber keine zusätzlichen Kosten an, die von der CHANCEN eG übernommen werden sollen: Das ist gar kein Problem. Gib uns bitte frühzeitig darüber Bescheid und teile uns kurz den Grund für die Verlängerung mit.
  • Du willst/musst ein weiteres Semester studieren und es fallen dadurch zusätzliche Studiengebühren an, die von der CHANCEN eG übernommen werden sollen: Dies ist für das erste zusätzliche Semester in der Regel möglich, erfordert aber eine Vertragsänderung. Bitte gib uns frühzeitig darüber Bescheid und wir besprechen mit dir die weiteren Schritte.

Ja. Für die Bewerbung um ein Stipendium gilt dasselbe wie beim Bezug von BAföG: Der UGV steht dem nicht im Wege.

In dem Fall passen wir die Nettofinanzierungssumme entsprechend der tatsächlich durch die CHANCEN eG getätigten Zahlungen an. In diesem Zuge wird auch der Rückzahlungsprozentsatz an die Finanzierungssumme angepasst. Haben wir also eine geringere Summe finanziert als die vertraglich festgelegte, verringert sich auch der Rückzahlungsprozentsatz linear.
Auch in dem Fall gilt: Die Rückzahlung beginnt erst, wenn du das Mindesteinkommen überschreitest. Du kannst daher ohne finanziellen Druck ein anderes Studium aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen.

Rückzahlung (nach deinem Studium/Bootcamp)

Nein, denn der UGV orientiert sich nicht am Beschäftigungsstatus, sondern an dem maßgeblichen Einkommen.

Für die CHANCEN eG bedeutet der freie Zugang zu Bildung auch gleichzeitig die freie und selbstbestimmte Berufswahl. Wenn du beschließt, nach deinem Studium im Ausland arbeiten zu wollen, reichst du einfach den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Landes ein. Wenn der Einkommenssteuerbescheid des Landes stark von dem deutschen abweicht, musst du dein Einkommen mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einmal so darlegen, wie der deutsche Einkommenssteuerbescheid aufgebaut ist.

Der potentielle Rückzahlungszeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres nach dem erfolgreichen Studienabschluss. Die tatsächliche Rückzahlung beginnt erst nach dem Erreichen der Mindesteinkommensgrenze.

Die Rückzahlung deiner Studienbeiträge beginnt erst ab dem Erreichen der Mindesteinkommensgrenze – unabhängig davon, ob du einer beruflichen, weiterbildenden oder akademischen Tätigkeit nachgehst.

Wenn das Einkommen nach dem Studienabschluss sehr hoch ist, greift die vertraglich festgelegte Höchstgrenze. Über die gesamte Rückzahlungsdauer müssen geförderte Studierende niemals mehr als das inflationsangepasste Doppelte der tatsächlichen Studiengebühren zum Immatrikulationszeitpunkt zurückzahlen. Dadurch wird eine übermäßige Belastung vermieden.

Das wirkt sich erstmal nicht auf deine Rückzahlung aus, da Lottogewinn und Erbe keine Einkünfte nach §2 Einkommensteuergesetz sind. Wenn du deinen zusätzlichen Reichtum aber gewinnbringend investierst und daraus Erträge erwirtschaftest (beispielsweise Kapital- oder Mieterträge, weil du dir mit deinem Geld eine Wohnung oder Aktien gekauft hast), erhöhen diese Einkünfte deine Rückzahlung.

Das maßgebliche Einkommen ist definiert als “positive Einkünfte” (nach den 7 Einkommensarten des §2 Einkommensteuergesetz) minus Werbungskosten (§9 EStG), also ähnlich dem Bruttoeinkommen. Außerdem wird für Selbstständige noch eine Pauschale von 16,4% vom Bruttoeinkommen abgezogen, um den hohen Ausgaben Rechnung zu tragen, die Selbstständige für Versicherungen, etc. aufbringen müssen. Der Abzug errechnet sich aus der Differenz der im §21 BAföG-Gesetz angegebenen Pauschalabzüge für Selbständige und Angestellte und wird jährlich an veränderte BAföG-Abzüge angepasst. Aktuell berechnet sich der Abzug folgendermaßen: 37,7%-21,3%=16,4%.

Die Mindesteinkommensgrenze ist der Betrag, ab dem geförderte Studierende ihre Studienbeiträge an die CHANCEN eG zurückzahlen müssen. Sie liegt bei 27.000 Euro des maßgeblichen jährlichen Einkommens. Liegt der Verdienst der Mitglieder unterhalb dieses Betrages, müssen keine Rückzahlungen geleistet werden.

Der Rückzahlungszeitraum beträgt 25 Jahre – innerhalb dieser Zeit wird die Rückzahlung in den ersten acht bis zwölf Jahren (für Hochschulen) / fünf bzw. sechs Jahren (für Bootcamps) geleistet, in denen das maßgebliche Einkommen die Mindesteinkommensgrenze von 27.000 Euro übersteigt. Übersteigt das Einkommen innerhalb dieser 25 Jahre die Einkommensgrenze nicht oder seltener als acht bis zwölf Mal / fünf bzw. sechs Mal, erlischt die Rückzahlungspflicht.

Ja, die Rückzahlungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hier findest du unser Merkblatt zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Nein. Grundsätzlich beruht das Modell des UGV auf einem solidarischen Prinzip: Alle leisten einen Beitrag entsprechend ihrer Möglichkeiten. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Studienkredit bist du in der Rückzahlung nicht mit einem fixen Schuldenberg konfrontiert. Wenn Du über 8 bis zwölf Jahre (für Hochschulen) / 5 bzw. 6 Jahre (für Bootcamps) jedes Jahr einen Beitrag geleistet hast, der über der Mindestgrenze liegt, bist du unabhängig von der Höhe deines geleisteten Gesamtbetrages von weiteren Zahlungen befreit.

Vorzeitige und schnellere Rückzahlungen sind möglich, wenn insgesamt der jeweilige Höchstbetrag geleistet wird. Da im Vorhinein nicht abgesehen werden kann, wie hoch das individuelle Einkommen der nächsten Jahre sein wird, können wir im Sinne der Solidargemeinschaft vorzeitige Rückzahlungen ausschließlich durch den Ansatz des Höchstbetrages ermöglichen.

Die freie Berufswahl ist eine der beiden Freiheiten, die die CHANCEN eG mit ihrem Wirken verfolgt. Sie besagt, dass Du bei Deiner Berufswahl frei bist und nicht durch den Umgekehrten Generationenvertrag eingeschränkt wirst. Dies gilt auch für Beschäftigungen mit niedrigem Einkommen – denn, anders als bei einem klassischen Kredit – entsteht durch den UGV für Dich keine fixe Schuldenlast, die in den ersten Jahren nach dem Studium getilgt werden muss. Dank der Mindestgrenze bleibt Deine Studienfinanzierung auch im Falle eines niedrigen Einkommens sozialverträglich: Liegt Dein maßgebliches Einkommen unterhalb der Mindestgrenze von 27.000 EUR Jahreseinkommen brutto, bist Du im entsprechenden Jahr von der Rückzahlung befreit. Liegt Dein Einkommen darüber, wird der Rückzahlungsbetrag wie gewöhnlich berechnet.

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