Im Folgenden haben wir unsere Antworten auf häufige Fragen zu unserem Studiengebühren-UGV bereitgestellt. Sollten die Antworten unzureichend sein oder du anderweitige Fragen haben, kannst du uns gerne jederzeit kontaktieren.
Staatsbürgerschaft | Für welche Bildungsangebote ist eine Bewerbung möglich? |
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deutsche Staatsbürger*innen/Bildungsinländer*innen (Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, welche einen deutschen Schulabschluss besitzen - Studienkolleg ausgeschlossen) | Eine Bewerbung für alle Kurse und Studiengänge, die wir unterstützen, ist möglich. |
Bewerber*innen aus Ländern der Europäischen Union, Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island, Monaco, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel und Singapur | Eine Bewerbung für alle von uns unterstützten Kurse und Studiengänge (Psychologiestudium ausgenommen) ist möglich: - wenn sie als Präsenzkurse in Deutschland stattfinden ODER - wenn sie als remote-Kurs stattfinden und du währenddessen in Deutschland wohnst. Im Falle eines Psychologiestudiums ist eine Bewerbung möglich: - wenn dieses als Präsenzkurs in Deutschland stattfindet ODER - wenn es als remote-Studium stattfindet und du währenddessen in Deutschland wohnst UND du mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllst:
-ODER bist verheiratet mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft -ODER bist im Besitz einer Blue Card/unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis -ODER bist im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung nach AufenthG § 25 (Aufenthalt aus humanitären Gründen) oder AufenthG § 24 (Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine). |
alle anderen Nationalitäten | Eine Bewerbung für alle von uns unterstützten Kurse und Studiengänge ist möglich: - wenn diese als Präsenzkurs in Deutschland stattfinden ODER - wenn sie als remote-Kurs stattfinden und du währenddessen in Deutschland wohnst UND du mindestens 2 der folgenden 3 Kriterien erfüllst:
-ODER bist verheiratet mit einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft -ODER bist im Besitz einer Blue Card/unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis -ODER bist im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung nach AufenthG § 25 (Aufenthalt aus humanitären Gründen) oder AufenthG § 24 (Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine). |
Bei Erfüllung der o. g. Voraussetzungen ist eine Bewerbung durch unseren regulären Bewerbungsprozess möglich. Bei Zuordnung zur Gruppe “aller anderen Nationalitäten”, sende uns bitte zusätzlich zu deiner Bewerbung die entsprechenden Dokumente, welche die Erfüllung mindestens zweier der drei Kriterien bestätigen, per E-Mail an bewerbung@chancen-eg.de.
Im Anschluss werden wir uns diese ansehen und uns bei dir zurückmelden, um mit dir die weiteren Schritte zu besprechen.
Solltest du die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, gibt es momentan leider keine Möglichkeit der Förderung. Informiere dich gerne hier über alternative Finanzierungsmöglichkeiten.
Art des Bildungsangebots | Bis zu welchem Alter ist eine Bewerbung möglich? |
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Bachelor-Studium | 40 Jahre |
Master-Studium | 43 Jahre |
Bootcamp | 45 Jahre |
Uns ist wichtig, dass der Bewerbungsprozess fair abläuft und wir die Beeinflussung durch äußere Faktoren vermeiden. Vielleicht ist dir aufgefallen, dass du alle Angaben und Antworten in vorgegebene Felder eintragen musst und wir, abgesehen von deinen Nachweisen, keinen selbst gestalteten Lebenslauf von dir sehen wollen. Auch auf Fotos verzichten wir. So zählen nur die Inhalte deiner Bewerbung und jede*r Bewerber*in durchläuft den gleichen Prozess, bei dem wir immer dieselben standardisierten Bewertungskriterien anwenden. Wir verwenden auch keine KI (künstliche Intelligenz) in unserem Bewerbungsprozess oder andere Software, um deine Antworten auszuwerten. Stattdessen ist unser Auswahlverfahren wissenschaftlich fundiert und basiert auf bestimmten Kriterien. Nähere Informationen dazu findest du hier.
Nein, deine finanzielle Situation spielt während des Bewerbungsprozesses keine Rolle und beeinflusst auch nicht die Erfolgswahrscheinlichkeit deiner Bewerbung um einen UGV. Der UGV ist für jede*n Studierende*n der kooperierenden Bildungsinstitutionen frei zugänglich. Es wird ein Bewerbungsgespräch geführt, wobei jedoch weder die finanzielle Situation der Eltern der geförderten Studierenden noch der Nachweis von Bedürftigkeit eine Rolle spielen. Dennoch ist es wichtig, dass du in der Lage bist, deine Finanzen während des Studiums effektiv zu organisieren und zu überblicken.
Unser Ziel ist es, so vielen Menschen wie möglich die Chance auf ein Studium und die Verwirklichung ihrer individuellen Lebensziele zu bieten. Daher ist die Anzahl der Personen, die wir fördern können, nicht begrenzt. Du musst also keine Angst haben, dass du jemand anderem „den Platz wegnimmst“.
Ja. Unser Ziel ist es, dass wir gemeinsam eine Solidargemeinschaft bilden. Daher führen wir mit allen Studierenden ein Gespräch über den UGV, die CHANCEN eG und das Studium, bevor wir uns entscheiden, sie oder ihn aufzunehmen. Genauere Informationen zum Ablauf sowie das Formular zum Einreichen deiner Bewerbung findest du hier.
Das lässt sich nicht pauschal sagen, aber wir nehmen im Durchschnitt über die Hälfte unserer Bewerber*innen an und du solltest dir eine Bewerbung auf jeden Fall zutrauen! Ziel der CHANCEN eG ist es, dass sich jede Person bestmöglich weiterbilden kann – unabhängig von ihrem finanziellen und persönlichen Hintergrund. Wir machen keine Bestenauslese, sondern möchten möglichst vielen Menschen das Wunschstudium ermöglichen. Dabei ist uns vor allem wichtig, dass Motivation und Erwartungen an das Studium überzeugend sind und du dich gut über Ausbildung, Berufsweg und den UGV informiert hast.
Wir möchten also insbesondere von Chancenungleichheit betroffene Menschen, wie beispielsweise Bewerber*innen aus Familien ohne Hochschulerfahrung oder Menschen mit Diskriminierungserfahrungen, explizit ermuntern, sich bei uns zu bewerben!
Vom Einreichen deiner Bewerbung bis hin zum unterschriebenen UGV kannst du mit einer Dauer von 4-6 Wochen rechnen.
Ja, Finanzierungen von Teilbeträgen sind ab einer Summe von 10.000 Euro im Falle eines Studiums an einer Hochschule möglich.
Unser Auswahlverfahren ist wissenschaftlich fundiert und stützt sich auf bestimmte Kriterien. Mehr dazu nachlesen kannst du hier. Ganz allgemein achten wir bei unseren Bewerber*innen auf Kriterien, die Studienerfolg und den Jobeinstieg wahrscheinlich machen. Ein Beispiel dafür ist z.B. deine Motivation und wie sehr dich das Fach inhaltlich interessiert. Auch ist uns z.B. wichtig, wie gut du über die jeweilige Aus- oder Weiterbildung und die Gegebenheiten im späteren Arbeitsumfeld informiert bist. Dies ist ein sehr wichtiges Kriterium, um realistische Erwartungen zu haben und sich auf etwaige Schwierigkeiten oder Nachteile gut vorbereiten zu können.
Der UGV wird an Partnereinrichtungen der CHANCEN eG angeboten. Eine Übersicht findest du hier. In dieser Übersicht bisher nicht zu finden sind die Hochschulen im EU-Ausland, an denen die Aufnahme eines Medizinstudiums möglich ist. Mit Ausnahme der LSMU Kaunas besteht mit diesen Hochschulen bisher keine Partnerschaft, ein Medizinstudium über den UGV ist dort aber dennoch möglich.
In der Regel kannst du dich zu jedem Zeitpunkt bei uns bewerben (unter Berücksichtigung der Dauer unseres Bewerbungsprozesses). Bewirbst du dich für ein Medizinstudium, raten wir dir, deine Bewerbung bestenfalls zu einem Zeitpunkt einzureichen, an dem du schon einen konkreten Plan hast und bereit wärst, den Vertrag innerhalb der folgenden Wochen zu schließen.
Die CHANCEN eG verlangt zum Abschluss des UGV keinerlei Sicherheiten.
Ja. Grundsätzlich ist der UGV weder ein Einkommen noch ein Stipendium oder eine andere Form staatlich anerkannter Förderungen. Daher werden die Finanzierungsbeiträge nicht auf dein BAföG angerechnet und du kannst BAföG beziehen. Allerdings musst du nach deinem Abschluss damit rechnen, sowohl die Rückzahlungen für den UGV als auch für das BAföG leisten zu müssen – unter Umständen eine hohe finanzielle Belastung. Bitte informiere dich daher rechtzeitig über mögliche Auswirkungen des UGV auf das BAföG bei deinem zuständigen BAföG-Amt.
Ja, du kannst eine Bewerbung auch dann einreichen, wenn du dein Studium an einer Hochschule schon begonnen hast. In diesem Falle können wir außerdem rückwirkend die Studiengebühren übernehmen, welche du für vergangene Semester des betreffenden Studiums bereits selbst finanziert hat.
Ja. Für die Bewerbung um ein Stipendium gilt dasselbe wie beim Bezug von BAföG: Der UGV steht dem nicht im Wege.
In dem Fall passen wir die Nettofinanzierungssumme entsprechend der tatsächlich durch die CHANCEN eG getätigten Zahlungen an. In diesem Zuge wird auch der Rückzahlungsprozentsatz an die Finanzierungssumme angepasst. Haben wir also eine geringere Summe finanziert als die vertraglich festgelegte, verringert sich auch der Rückzahlungsprozentsatz linear.
Auch in dem Fall gilt: Die Rückzahlung beginnt erst, wenn du das Mindesteinkommen überschreitest. Du kannst daher ohne finanziellen Druck ein anderes Studium aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen.
Nein, denn der UGV orientiert sich nicht am Beschäftigungsstatus, sondern an dem maßgeblichen Einkommen.
Für die CHANCEN eG bedeutet der freie Zugang zu Bildung auch gleichzeitig die freie und selbstbestimmte Berufswahl. Wenn du beschließt, nach deinem Studium im Ausland arbeiten zu wollen, reichst du einfach den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Landes ein. Wenn der Einkommenssteuerbescheid des Landes stark von dem deutschen abweicht, musst du dein Einkommen mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einmal so darlegen, wie der deutsche Einkommenssteuerbescheid aufgebaut ist.
Der potentielle Rückzahlungszeitraum beginnt am 1. Januar des Jahres nach dem erfolgreichen Studienabschluss. Die tatsächliche Rückzahlung beginnt erst nach dem Erreichen der Mindesteinkommensgrenze.
Die Rückzahlung deiner Studienbeiträge beginnt erst ab dem Erreichen der Mindesteinkommensgrenze – unabhängig davon, ob du einer beruflichen, weiterbildenden oder akademischen Tätigkeit nachgehst.
Wenn das Einkommen nach dem Studienabschluss sehr hoch ist, greift die vertraglich festgelegte Höchstgrenze. Über die gesamte Rückzahlungsdauer müssen geförderte Studierende niemals mehr als das inflationsangepasste Doppelte der tatsächlichen Studiengebühren zum Immatrikulationszeitpunkt zurückzahlen. Dadurch wird eine übermäßige Belastung vermieden.
Das wirkt sich erstmal nicht auf deine Rückzahlung aus, da Lottogewinn und Erbe keine Einkünfte nach §2 Einkommensteuergesetz sind. Wenn du deinen zusätzlichen Reichtum aber gewinnbringend investierst und daraus Erträge erwirtschaftest (beispielsweise Kapital- oder Mieterträge, weil du dir mit deinem Geld eine Wohnung oder Aktien gekauft hast), erhöhen diese Einkünfte deine Rückzahlung.
Das maßgebliche Einkommen ist definiert als “positive Einkünfte” (nach den 7 Einkommensarten des §2 Einkommensteuergesetz) minus Werbungskosten (§9 EStG), also ähnlich dem Bruttoeinkommen. Außerdem wird für Selbstständige noch eine Pauschale von 16,4% vom Bruttoeinkommen abgezogen, um den hohen Ausgaben Rechnung zu tragen, die Selbstständige für Versicherungen, etc. aufbringen müssen. Der Abzug errechnet sich aus der Differenz der im §21 BAföG-Gesetz angegebenen Pauschalabzüge für Selbständige und Angestellte und wird jährlich an veränderte BAföG-Abzüge angepasst. Aktuell berechnet sich der Abzug folgendermaßen: 37,7%-21,3%=16,4%.
Die Mindesteinkommensgrenze ist der Betrag, ab dem geförderte Studierende ihre Studienbeiträge an die CHANCEN eG zurückzahlen müssen. Sie liegt bei 27.000 Euro des maßgeblichen jährlichen Einkommens. Liegt der Verdienst der Mitglieder unterhalb dieses Betrages, müssen keine Rückzahlungen geleistet werden.
Der Rückzahlungszeitraum beträgt 25 Jahre – innerhalb dieser Zeit wird die Rückzahlung in den ersten acht bis zwölf Jahren (für Hochschulen) / fünf bzw. sechs Jahren (für Bootcamps) geleistet, in denen das maßgebliche Einkommen die Mindesteinkommensgrenze von 27.000 Euro übersteigt. Übersteigt das Einkommen innerhalb dieser 25 Jahre die Einkommensgrenze nicht oder seltener als acht bis zwölf Mal / fünf bzw. sechs Mal, erlischt die Rückzahlungspflicht.
Ja, die Rückzahlungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Hier findest du unser Merkblatt zur steuerlichen Absetzbarkeit.
Nein. Grundsätzlich beruht das Modell des UGV auf einem solidarischen Prinzip: Alle leisten einen Beitrag entsprechend ihrer Möglichkeiten. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Studienkredit bist du in der Rückzahlung nicht mit einem fixen Schuldenberg konfrontiert. Wenn Du über 8 bis zwölf Jahre (für Hochschulen) / 5 bzw. 6 Jahre (für Bootcamps) jedes Jahr einen Beitrag geleistet hast, der über der Mindestgrenze liegt, bist du unabhängig von der Höhe deines geleisteten Gesamtbetrages von weiteren Zahlungen befreit.
Vorzeitige und schnellere Rückzahlungen sind möglich, wenn insgesamt der jeweilige Höchstbetrag geleistet wird. Da im Vorhinein nicht abgesehen werden kann, wie hoch das individuelle Einkommen der nächsten Jahre sein wird, können wir im Sinne der Solidargemeinschaft vorzeitige Rückzahlungen ausschließlich durch den Ansatz des Höchstbetrages ermöglichen.
Die freie Berufswahl ist eine der beiden Freiheiten, die die CHANCEN eG mit ihrem Wirken verfolgt. Sie besagt, dass Du bei Deiner Berufswahl frei bist und nicht durch den Umgekehrten Generationenvertrag eingeschränkt wirst. Dies gilt auch für Beschäftigungen mit niedrigem Einkommen – denn, anders als bei einem klassischen Kredit – entsteht durch den UGV für Dich keine fixe Schuldenlast, die in den ersten Jahren nach dem Studium getilgt werden muss. Dank der Mindestgrenze bleibt Deine Studienfinanzierung auch im Falle eines niedrigen Einkommens sozialverträglich: Liegt Dein maßgebliches Einkommen unterhalb der Mindestgrenze von 27.000 EUR Jahreseinkommen brutto, bist Du im entsprechenden Jahr von der Rückzahlung befreit. Liegt Dein Einkommen darüber, wird der Rückzahlungsbetrag wie gewöhnlich berechnet.
Wenn du Fragen oder Anregungen hast, dann melde dich bei uns!