Finanzierungsleitfaden

Ziel der CHANCEN eG ist es, dass sich jede Person bestmöglich weiterbilden kann – unabhängig von ihrem finanziellen und persönlichen Hintergrund.

Damit dein Studium / deine Ausbildung so wenig wie möglich mit finanziellen Sorgen belastet ist, solltest du dich rechtzeitig um die ausreichende Finanzierung kümmern. Neben unterschiedlichen Möglichkeiten und Tipps findest du eine vorgefertigte Tabelle zur Übersicht möglicher Einnahmen und Ausgaben.

Nutze deine CHANCE für ein möglichst sorgenfreies Studium!

 

Inhalt
1. BAföG
2. Wohngeld
3. Stipendien
4. Der KfW-Studienkredit
5. Bildungskredit der Bundesregierung
6. Darlehen
7. Unterhaltsanspruch / elternunabhängiges BAföG

8. Arbeiterkinder
9. Nebenjobs
10. Finanzierungsmöglichkeiten Medizinstudium
11. Finanzierungsmöglichkeiten berufsbegleitendes Studium
12. Überblick über mögliche Einnahmen und Ausgaben

1. BAföG

BAföG gilt als der Standard für staatliche Bildungsfinanzierung/ -förderung. Von dieser Finanzierung/Förderung in Höhe von maximal 861 Euro pro Monat musst du anschließend nur 50% zurückzahlen, was es sehr attraktiv macht.

Zum Wintersemester 2022/2023 wurde eine BAföG-Reform beschlossen. Der neue Höchstsatz liegt dann bei 934 Euro monatlich (mehr Infos zu der Reform findest du, wenn du etwas nach unten scrollst).

Wichtig zu wissen ist hierbei jedoch, dass die Beantragung von BAföG nur für ein Studium möglich ist (Zweitstudium ausgeschlossen). Außerdem kann die Finanzierung/Förderung nur über den Zeitraum der Regelstudienzeit ermöglicht werden (Ausnahme – wenn als Darlehen beantragt).

Um BAföG beantragen zu können, ist die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine langfristige Bleibeperspektive notwendig. Außerdem liegt die Altersbeschränkung mittlerweile bei 45 Jahren (mit Ausnahmen). Des Weiteren ist die Inanspruchnahme an ein geringes Einkommen der Eltern (Freibetrag), geringe eigene Ersparnisse (Vermögensgrenze) oder die Erfüllung der Bedingungen für elternunabhängiges BAföG geknüpft (z.B. Arbeitserfahrung).

 

BAföG-Verfahren können manchmal länger dauern. Wenn du das BAföG also pünktlich zum Semesterstart auf deinem Konto haben möchtest, solltest du deinen Antrag so früh wie möglich stellen. Falls du knapp dran bist, können dir diese Tipps weiterhelfen:

 

Damit du dir aber all die Mühe mit dem Antrag nicht umsonst machst, empfiehlt es sich, deinen potenziellen BAföG-Anspruch einmal online durchzurechnen mit dem folgenden Online-Tool: 

 

2018 bezogen von insgesamt 2,6 Mio Studierenden in Deutschland nur ungefähr 500.000 BAföG. Gründe dafür können zum einen die strengen Berechtigungskriterien, aber auch die Angst vor einer zu hohen Schuldenlast nach dem Studium sein. Mit den BAföG-Reformen vom 1. August 2019 und vom 23. Juni 2022 soll das geändert werden.

Die am 23. Juni 2022 beschlossene neue Reform des BAföG enthält einige Änderungen, die für Schüler*innen und Studierende ab dem Schuljahr/Wintersemester 2022/2023 in Kraft treten:

 

    • Die maximale Summe der Förderung erhöht sich von 862 EUR auf 934 EUR (um 8%).
    • Außerdem wird mit der Anhebung der Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre eine maßgebliche Änderung vorgenommen.
    • Einen Anstieg gibt es auch bei der Einkommensfreigrenze der Eltern. Diese wird von 2.000 EUR auf 2.415 EUR (um 20,75%) angehoben.
    • Um BAföG zu erhalten, darf auch ein bestimmter Umfang von persönlichem Vermögen nicht überschritten werden. Dieser Freibetrag steigt nach der neuen Reform von 8.200 EUR auf 15.000 EUR (für unter 30-jährige Personen) und auf 45.000 EUR (für über 30-jährige Personen).

 

Mehr Infos zur neuen BAföG-Reform findest du hier:

 

Auslands-BAföG

Damit jede*r einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland. In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab (rechtliche Grundlage sind § 5 und § 16 BAföG).

Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Fachschulen, höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU gibt es bis zu einem Jahr lang BAföG – liegen besondere Gründe vor, sogar bis zu zweieinhalb Jahre. Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen. Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums, wenn das Praktikum mindestens zwölf Wochen dauert.  

Folgende Zuschläge gelten für Auslands-BAföG:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr,
  • für Reisekosten für Schüler*innen und Studierende innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro,
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung bei Studierenden,
  • für höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge.

Ausführlichere Informationen über das Auslands-BAföG und wie du es beantragst, findest du hier.

 

 

BAföG & die Pandemie

Seit Beginn der Pandemie wurden einige Sonderregeln in Bezug auf das BAföG beschlossen. Es werden beispielsweise zusätzliche Einnahmen aus neu übernommenen oder aufgestockten Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen nicht als relevantes Einkommen angesehen. Diese Regelung wurde verlängert und gilt aktuell bis Ende Dezember 2022.

 

Weitere Informationen zu pandemiebedingten Sonderregelungen des BAföG findet du hier:

 

2. Wohngeld

Prinzipiell haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben, unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten. Dies ergibt sich aus dem § 20 WoGG, nach dem eine Gesetzeskonkurrenz entsteht, da im BAföG Bedarf bereits ein Teil für die Wohnkosten vorgesehen ist. Ist die Ausbildung also mit dem BAföG förderungsfähig, so entfällt der Anspruch auf Wohngeld für Studierende. 

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du jedoch Wohngeld in Höhe von bis zu 446 Euro pro Monat erhalten, beispielsweise wenn: 

 

  • du die Altershöchstgrenze für BAföG überschritten hast
  • deine Ausbildungsstätte nicht BAföG-berechtigt ist
  • du ein Stipendium erhältst
  • du ein Urlaubssemester eingelegt hast
  • du die Regelstudienzeit überschreitest
  • du in Teilzeit studierst
  • du BAföG ausschließlich als Bankdarlehen beziehst
  • du ein Zweitstudium absolvierst

 

Seit dem 1. Januar 2020 erhalten mehr Menschen mehr Wohngeld. Zudem soll ab dem Jahr 2022 das Wohngeld dynamisiert und fortan regelmäßig an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett angesichts explodierender Mieten beschlossen. Das Gesetz beinhaltet eine generelle Anhebung der Leistungen, die die Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung seit der letzten Wohngeldreform 2016 mit umfasst. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt beispielsweise ist der Zuschuss von damals 145 Euro auf 190 Euro monatlich gestiegen. Ebenso wurden die bisher bestehenden sechs Mietstufen um eine weitere „Mietstufe VII“ ergänzt. Entsprechend können Betroffene in Ballungsräumen mit extrem hohen Mieten, wie beispielsweise Hamburg, München, etc. besser gefördert werden.

Weitere Informationen erhältst du unter dem folgenden Link:

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass für die Beantragung von Wohngeld ein Mindesteinkommen vorausgesetzt wird.

3. Stipendien

Stipendien stellen die attraktivste Form der Lebensunterhaltsfinanzierung dar, da sie nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie können sich auf Beträge von 30-1.250 Euro pro Monat belaufen. In der Regel sind Stipendien an bestimmte Vergabekriterien (z.B. Noten, persönlicher Hintergrund..) gebunden, doch es lohnt sich dennoch danach zu suchen, da es eine Vielzahl an verschiedenen Stipendien gibt und längst nicht alle davon nach guten Noten vergeben werden. Außerdem gibt es zusätzlich zur finanziellen Unterstützung oft Weiterbildungsangebote und Vernetzungsmöglichkeiten. 

Finde in dieser Stipendien-Datenbank das Stipendium, das zu dir passt: 

 

Personen, die bereits Berufserfahrung gesammelt haben, zum Beispiel durch eine Ausbildung, und sich jetzt dazu entschließen ein Hochschulstudium anzufangen, können durch ein sogenanntes Aufstiegsstipendium gefördert werden. 

Mehr Informationen dazu findest du hier:

  • Mira Maier

    Mira Maier


    “Es ist ein großer Irrtum, dass es Stipendien nur für äußerst engagierte Hochbegabte gibt. Im Gegenteil gibt es eine ganze Bandbreite an Stiftungen, deren Förderkriterien erst einmal nichts mit Leistung zu tun haben. Viele kleinere Stiftungen haben sehr spezielle Auswahlkriterien. Etwa, dass man aus einem bestimmten Ort kommen muss, weil der Stifter dort geboren ist. Insgesamt kann man sagen: Circa 40 Prozent der Stipendiengeber geht es nicht primär um Leistung. Deshalb hat wirklich jeder die Chance, ein Stipendium zu bekommen – vorausgesetzt, er findet die richtige Stiftung für sich.“

4. Der KfW-Studienkredit

Die Entscheidung, einen hohen Kredit aufzunehmen, sollte man sich vorher gut überlegen. Die staatlich geführte KfW Bank bietet einen Studienkredit über bis zu 650 Euro pro Monat eltern- und einkommensunabhängig an. Der Zinssatz ist variabel und beträgt aktuell 5,9%. Für alle, die nicht BAföG – berechtigt sind, bietet sich der KfW Studienkredit als Alternative sehr an. Alle Informationen dazu findest du unter dem folgenden Link:

 

KfW Rückzahlungen erfolgen vor den BAföG – Rückzahlungen, nicht zeitgleich! BAföG und ein KfW-Kredit lassen sich daher gut kombinieren.

Es ist übrigens möglich, das Rückzahlungsjahr ein Stück weit auszuwählen, sodass der Kredit auch mit dem UGV ganz gut kombinierbar ist!

5. Bildungskredit der Bundesregierung

Neben dem KfW Studienkredit gibt es auch den Bildungskredit der Bundesregierung. Dieser lohnt sich als Abschlussdarlehen oder Zwischenfinanzierung. Zwei Jahre lang kann man mit einem Betrag von bis zu 300 Euro monatlich gefördert werden zu einem sehr niedrigen Zinssatz von 0,62%.

Mit diesem zinsgünstigen Kredit kann man seine Ausbildung in einer fortgeschrittenen Phase – zum Beispiel nach der erfolgreichen Zwischenprüfung oder nach einem Bachelor-Abschluss – zusätzlich finanzieren. Auch ein Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium lässt sich mit dem Kredit fördern. Bei Humanmedizin gilt das Kreditprogramm auch für das sogenannte Praktische Jahr. Der Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden vergeben und kann parallel zum BAföG bezogen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht jedoch nicht.

 

Für maximal zwei Jahre werden monatlich 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro gewährt, insgesamt also nicht mehr als 7.200 Euro. Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes kann einmalig ein Teil des Kredites bis zur Höhe von 3.600 Euro als Abschlag im Voraus gezahlt werden.

Der Bildungskredit wird regelmäßig nur bis zum Ende des 12. Studiensemesters (im aktuell betriebenen Studiengang) gezahlt. Über diesen Zeitpunkt hinaus wird der Kredit nur dann gewährt, wenn du zur Abschlussprüfung zugelassen bist und das Studium innerhalb des möglichen Förderungszeitraums abschließen kannst. Dies muss deine Prüfungsstelle bescheinigen.

Weitere Infos findest du unter dem folgenden Link:

 

Tipp: Dieser Kredit lohnt sich besonders für die Finanzierung des Masters!

6. Darlehen

Darlehenskasse des Studierendenwerks Hamburg

 

Die Darlehenskasse des Studierendenwerks Hamburg vergibt Darlehen an Studierende, welche von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind. Es werden verschiedene Arten von Darlehen vergeben: ein BAföG-Überbrückungsdarlehen, ein Einzeldarlehen, ein Zwischenfinanzierungsdarlehen sowie ein Examensdarlehen. Bei keinem der Darlehen fallen Zinsen an, es wird jedoch eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1% der Summe des Darlehens eingefordert. 

 

Voraussetzt wird, dass du dich in deinem fortgeschrittenen Erststudium befindest und du keine Möglichkeit auf andere Optionen der Finanzierung (wie BAföG) hast. Außerdem solltest du an einer dieser Hochschulen immatrikuliert sein: Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Hochschule für bildende Künste, Hochschule für Musik und Theater, Technische Universität Hamburg, Bucerius Law School, HafenCity Universität.

 

Genauere Informationen zu den einzelnen Darlehensarten, der Beantragung sowie der Rückzahlung findest du hier:

7. Unterhaltsanspruch / Elternunabhängiges BAföG

Wenn alle Stricke reißen, gibt es im Notfall noch die Möglichkeit, seinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern rechtlich durchzusetzen oder elternunabhängiges BAföG zu beantragen. Alle genaueren Infos zu diesem Thema findest du unter den aufgelisteten Links: 

 

8. Arbeiterkinder

Nicht-Akademikerkinder mit oder ohne Migrationshintergrund können auf zusätzliche Hürden stoßen, wenn es um den Wunsch geht, zu studieren. Wenn deine Eltern dir in manchen Fragen rund um Studium und Finanzierung nicht weiterhelfen können, steht dir die Organisation “Arbeiterkind e.V.” gerne zur Seite: 

9. Nebenjobs

Wenn das Studium es zeitlich hergibt, dann lohnt es sich oft, einen Nebenjob auszuüben. Sei es, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, Arbeitserfahrung zu sammeln oder für größere Investitionen, die anstehen. Unter den folgenden Links findest du einige von zahlreichen Jobportalen für Studierende, die unterschiedliche Nebenjobs auflisten:

 

In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Köln findest du ebenfalls zahlreiche Jobs, die auch hilfreich für dein Studium sein könnten, auf der Website des jeweiligen Studierendenwerks der Stadt. Ähnliche Websites findest du auch für andere Städte.

 

Um das schnelle Geld zu machen, bspw. für eine große Reise, lohnen sich oftmals auch Fabrik- oder Fließbandarbeiten. Dort kannst du in den Semesterferien viele Stunden sammeln und bekommst eine gerechte Entlohnung auch für Nacht- und Wochenendarbeit.

 

✓ Wenn du BAföG beziehst, solltest du darauf achten, dass du nicht mehr als durchschnittlich 450 pro Monat verdienst. Ein höheres Einkommen wird andernfalls von deinem monatlichen BAföG-Satz abgezogen. 

✓ Wenn du familienversichert bist, solltest du ebenfalls darauf achten, die Einkommensgrenze von 450 monatlich nicht zu überschreiten, andernfalls musst du dich für ca. 100€ monatlich selbst versichern. 

! Achtung: Solltest du zum Zeitpunkt deines Studiums bereits über 30 Jahre alt sein, ist es eine konkrete Planung hierbei besonders wichtig, da du möglicherweise mit Einschränkungen rechnen musst. Mit Vollendung des 30. Lebensjahres kann es beispielsweise zu erhöhten Kosten im Bereich der Krankenversicherung kommen, da du dich diesem Zeitpunkt freiwillig gesetzlich oder privat versichern musst. Mehr Informationen dazu findest du hier:

10. Finanzierungsmöglichkeiten Medizinstudium

Für das Medizinstudium gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten. Einige der Optionen wie Stipendien oder Kredite wurden im Finanzierungsleitfaden schon ganz allgemein umrissen. Dennoch wollen wir im Folgenden einige der Optionen genauer beleuchten und aufzeigen, welche spezielleren Möglichkeiten es gibt, die Gebühren und/oder die Lebenshaltungskosten des Medizinstudiums zu finanzieren.

Stipendien

Allgemeine Informationen zum Stipendium findet ihr hier.

Das Stipendium von medisunited umfasst eine finanzielle Unterstützung von 500 Euro monatlich über 5 Jahre hinweg. Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt in Form einer Verlosung. Zusätzlich werden halbjährlich Stipendien für Bücher, Lernmittel und Lernhilfen verlost. Um teilzunehmen ist ausschließlich eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Jede Person, die sich bewirbt, hat also die gleiche Chance auf das Stipendium. Die Verlosung findet zwei Mal pro Jahr statt (jeweils am 01.06 und 01.12.).

 

Mehr Informationen gibt es unter: Medisunited 

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit 300 Euro pro Monat sowie zusätzlichen Angeboten der Förderung wie Mentoringprogrammen. Die Förderung über dieses Stipendium erfolgt unabhängig von sozialer Herkunft und Standort der Hochschule. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich und berücksichtigt werden hierbei sehr gute Noten, gesellschaftliches Engagement sowie persönliche Leistungen. Eine Förderung ist bis zum Ende der Regelstudienzeit möglich.

 

Weitere Informationen finden sich hier: Deutschlandstipendium

Bei einer Förderung über das Medical Excellence Stipendium werden Studierende mit einer einmaligen Summe von 4.000 Euro unterstützt. Außerdem erhalten ausgewählte Finalisten Zugänge zu Lernprogrammen von springermedizin im Wert von je 499 Euro. Besonders berücksichtigt werden für dieses Stipendium gute Studienleistungen, wissenschaftliche Leistungen, soziales Engagement ebenso wie Auslandsprojekte. Zusätzlich werden bei einer Promotion im Bereich Hämatologie/Onkologie oder Neurowissenschaften als auch bei Erfahrungen in der Allgemeinmedizin Sonderstipendien vergeben. Eine Bewerbung ist mit einem abgeschlossenem Physikum jährlich bis zum jeweils 31.07. möglich.

 

Detailliertere Informationen sind hier zu finden:

MLP Stipendium

FAQ zum Stipendium 

Klinikkooperationen

Die immer weiter verbreiteten Klinikkooperationen umfassen relativ hohe Finanzierungssummen (14.400 – 28.800 Euro) und sind deutlich leichter zugänglich als Stipendien.  Ein direkter Einblick in die Klinikarbeit sowie eine Jobübernahme ist hierbei möglich. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung gibt es oft Weiterbildungsangebote und Vernetzungsmöglichkeiten.

Die spätere Rückzahlung entfällt, sollte man sich für eine Facharztausbildung an der jeweiligen Klinik verpflichten, wobei diese Kliniken oft im ländlichen Raum liegen. Andernfalls erfolgt eine Rückzahlung als Kredit.

Im Anschluss findest du einige beispielhafte Klinikkooperationen für verschiedene Bundesländer aufgelistet.

 

Mehr Informationen und Angebote gibt es hier: Klinikkooperationen

Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg: 25.200 Euro

  • Fachbereich: Psychiatrie/Psychosomatik
  • Förderzeitraum: 36 Monate

 

Weitere Informationen: Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg

 

“Ich feier dich voll” ist eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Die Initiative bietet eine Übernahme der Studiengebühren mit anschließender Festanstellung bei einer Klinik in einer ländlichen Region Brandenburgs an. Es stehen vielfältige Optionen zum Absolvieren des praktischen Jahres sowie von Famulaturen oder Praktika zur Verfügung. 

 

Weitere Informationen findest du hier:

Westküstenklinikum (WKK): 14.400 Euro

  • Fachbereich: breite Optionen
  • Förderzeitraum: 48 Monate
  • Zusatzangebote: bezuschusste Fortbildungen, Mentoring, Veranstaltungen

 

Zusätzliche Informationen findest du hier: Westküstenklinikum

LVR Klinikverbund: 28.800 Euro

  • Fachbereich Psychiatrie
  • Förderzeitraum: 48 Monate
  • Zusatzangebote: Mentoring, Seminare, Coaching, Famulaturen
  • Auswahlkriterien: Engagement erwünscht

 

Weitere Informationen: LVR Klinikverband

 

 

Landeskrankenhaus: 21.600 Euro

  • Fachbereich: Psychiatrie/Neurologie
  • Förderzeitraum: 36 Monate (letzte 6 Semester vor Abschluss)
  • Zusatzangebote: Mentoring, Fortbildungsprogramm

 

Weitere Informationen: Landeskrankenhaus

Bundeslandstipendien

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Förderung während des Medizinstudiums ist das Bundeslandstipendium. Ähnlich wie bei den Klinikkooperationen sind hier relativ hohe Finanzierungssummen möglich und auch sie sind leichter zugänglich als reguläre Stipendien. Die Rückzahlung kann entfallen, wenn man sich anschließend an das Studium für eine Facharztausbildung im ländlichen Raum des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet. Andernfalls wird das Bundeslandstipendium als Kredit zurückgezahlt.

 

Im Anschluss findest du einige beispielhafte Bundeslandstipendien für verschiedene Bundesländer aufgelistet.

“Ich feier dich voll” ist eine Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Monatlich wirst du mit 1.000 EUR für die Dauer der Regelstudienzeit unterstützt.

Nach deiner fachärztlichen Ausbildung verpflichtest du dich, in ländlichen Regionen von Brandenburg zu arbeiten und dort mindestens eine Famulatur zu absolvieren. Du beginnst ebenfalls deine Facharztweiterbildung spätestens 6 Monate nach Studienabschluss und führst  den überwiegenden Teil dieser Weiterbildung in Brandenburg aus. 

Für das Stipendium wird vorausgesetzt, dass du im Medizinstudium immatrikuliert bist. Deine Hochschule sollte in einem Land liegen, welches der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört. Außerdem sollte es dir ohne aufenthalts- oder arbeitsrechtliche Einschränkungen möglich sein, in Deutschland zu wohnen sowie beruflich tätig zu sein. 

 

Weitere Informationen zu den möglichen Fachrichtungen und dem Bewerbungsverfahren findest du hier:

 

 

  • Fachbereich: Allgemeinmedizin
  • Förderzeitraum: 48 Monate
  • Finanzierungssumme: 19.200 Euro

 

Weitere Informationen: Bundeslandstipendium Niedersachsen

Das Marienhaus-Stipendium unterstützt Studierende bis Ende des Medizinstudiums (max. 6 Jahre) mit 8.000 EUR pro Jahr. Ein Studium ist dabei an folgenden Partneruniversitäten möglich: Uni Pécs (Ungarn), Uni Plovdiv (Bulgarien) und EDU (online). Im Anschluss an dein Studium arbeitest du für drei Jahre an einer der Marienhaus-Kliniken in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland. Neben der finanziellen Förderung erhältst du während des Studiums Unterstützung durch ein*e persönliche*n Mentor*in. Darüber hinaus wird ein Marienhaus-Sommercamp in Deutschland sowie zahlreiche verschiedene interne Fortbildungen angeboten. Bewerben kannst du dich, wenn du aus Rheinland-Pfalz oder dem Saarland kommst.

 

Mehr Informationen zum Marienhaus-Stipendium findest du hier:

 

Die kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) bietet eine Finanzierung des Medizinstudiums an der Universität Pécs in Ungarn an. In Anschluss an das Studium wird die Weiterbildung zum*r Fachärzt*in für Allgemeinmedizin in Sachsen absolviert und 5 Jahre lang in Sachsen als Hausärzt*in gearbeitet. Während des Studiums sind Hospitationen im Umfang von 12 Tagen pro Studienjahr in einer Patenschaftspraxis in Sachsen erforderlich. Eine Bewerbung ist jedes Jahr zwischen dem 01. und 31. Januar möglich.

 

Nähere Informationen finden sich hier:

 

  • Fachbereich: Allgemeinmedizin, Kinder- und Jungendpsychologie, Nervenheilkunde, Pädiatrie
  • Förderzeitraum: 24 Monate (letztes Studienjahr)
  • Finanzierungssumme: 12.000 Euro

 

Weitere Informationen: Bundeslandstipendium Schleswig-Holstein

Kredite

Die Sparkasse Herford ist Partner der KfW und bietet einen Studienkredit an, welcher für das Studium an einer staatlichen Universität (auch im Ausland) angeboten wird. Die Möglichkeit des Kredites ist nicht an den Kundenstamm der Sparkasse selbst gebunden – unabhängig von Einkommen, BAföG und Sicherheiten kann sich jede*r bewerben.

 

11. Finanzierungsmöglichkeiten berufsbegleitendes Studium

Hier wollen wir neben den allgemeineren Finanzierungsmöglichkeiten fürs Studium noch auf einige speziellere Optionen eingehen, solltest du berufsbegleitend studieren. Hierbei handelt es sich aktuell um verschiedene Stipendien, welche besonders attraktiv sind, da keinerlei Rückzahlung erforderlich ist.

Stipendien

Das sbb Weiterbildungsstipendium eröffnet die Möglichkeit der Weiterbildung nach der Berufsausbildung. Vorausgesetzt wird dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen mit guten Ausbildungsleistungen. Das aufgenommene, berufsbegleitende Studium sollte das Erststudium sein und die Altersgrenze der geförderten Personen liegt bei 25 Jahren (in Ausnahmefällen 28 Jahre). Eine Übernahme ist möglich von z. B.: Fahrtkosten, Aufenthaltskosten oder auch Kosten für notwendige Arbeitsmittel.

 

Mehr Informationen findest du hier: sbb Weiterbildungsstipendium

Das Aufstiegsstipendium haben wir bereits unter „3. Stipendien“ erwähnt. Für dieses Stipendium ist eine deutsche Staatsbürgerschaft oder alternativ eine Bleibeperspektive in Deutschland erforderlich. Außerdem sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung mit guten Ausbildungsleistungen sowie 2-jährige Arbeitserfahrung nachweisbar sein. Auch hier ist eine Förderung nur im Falle eines Erststudiums möglich. Das Stipendium umfasst eine Förderungssumme von 861 Euro monatlich.

 

Weitere Informationen finden sich hier:

Das Förderungsangebot der B Braun-Stiftung ermöglicht einen Zuschuss zum Lebensunterhalt. Dieser Zuschuss unterstützt Menschen aus dem Gesundheitssektor und ist deshalb potentiell zugänglich für Menschen mit abgeschlossener Krankenpflegeausbildung, guten Ausbildungsleistungen sowie 3-jähriger Arbeitserfahrung und Fortbildungen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte einer Tätigkeit in einem Pflegeberuf nachgegangen werden. Die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren und es ist erforderlich, dass eine Absage der BAföG-Förderung vorliegt. Bewerben worden kann sich jeweils in März/April und September/Oktober.

 

Nähere Informationen finden sich auf der Website:

 

Bewerben könnt ihr euch über ein Online-Bewerbungsformular:

12. Überblick über mögliche Einnahmen und Ausgaben

Nutze gerne unsere exemplarische Übersichtstabelle, um dir einen Überblick über deine Ausgaben zu machen und dir dann zu überlegen, durch welche Einnahmen du deine monatlichen Kosten finanzieren kannst:

 

Planungstabelle Lebenshaltungskosten

Ausgaben Einnahmen 
Miete350€Kindergeld219€
Nahrung200€Eltern100€
Kleidung50€Erspartes50€
Semesterticket30€BAföG100€
Kosmetika20€Wohngeld0€
Handyvertrag10€Stipendum0€
Rundfunkgebühren18,36€Kredit0€
Sport20€Nebenjob450€
Freizeitaktivitäten40€
Urlaub20€
Versicherung110€
Summe868,36€Summe919€

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Tom Green

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