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BAföG gilt als der Standard für staatliche Bildungsfinanzierung/ -förderung. Trotzdem bezogen 2018 von insgesamt 2,6 Mio Studierenden in Deutschland nur ungefähr 500.000 BAföG. Gründe dafür können zum einen die strengen Berechtigungskriterien, aber auch die Angst vor einer zu hohen Schuldenlast nach dem Studium sein. Mit der BAföG-Reform vom 1. August 2019 sollte das geändert werden. Aber was genau hat sich verändert?

  • Gute Nachrichten für Familien, die bisher knapp über der Einkommensgrenze für eine BAföG-Förderung gelegen haben: Sie werden mit der Reform gezielt entlastet, denn die Einkommensfreibeträge sind deutlich angehoben worden. Im ersten Schritt um 7 Prozent im August 2019, im zweiten Schritt um 3 Prozent in 2020 und nochmals um 6 Prozent im Jahr 2021. Durch diese Verbesserung werden deutlich mehr Schüler*innen und Studierende förderungsberechtigt, deren Familien die während der Ausbildung anfallenden Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten bislang allein stemmen mussten.
  • Der Förderungshöchstsatz ist um mehr als 17 Prozent gestiegen und beträgt im Jahr 2020 insgesamt 861 Euro monatlich .
  • Die Wohnkosten steigen, gerade in den Hochschulstädten. Deshalb ist der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte um 30 Prozent von vormals 250 Euro auf 325 Euro angehoben.
  • Wer sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, soll in Grenzen auf eigene finanzielle Rücklagen zurückgreifen können, ohne dass dies auf die Förderung angerechnet wird. Dafür wurde der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen von Geförderten mit der zweiten Änderung im Jahr 2020 von 7.500 Euro auf aktuell 8.200 Euro angehoben.
  • Die Pflege von Familienangehörigen und/ oder die Erziehung eigener Kinder  während des Studiums oder der Ausbildung wird stärker berücksichtigt.
  • Der BAföG-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt nun auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der seit 2015 von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch für Studierende erhoben wurde. Er ist von 71 auf 84 Euro für die Krankenversicherung gestiegen und von 15 auf 25 Euro für die Pflegeversicherung.
  • Die Entscheidung für oder gegen ein Studium soll nicht von Verschuldungsängsten geleitet sein, die aus der Sorge erwachsen, das Studium nicht abschließen oder trotz Abschluss nicht ausreichend Einkommen erzielen zu können. Die neue Regelrate für die Darlehensrückzahlung beträgt seit dem 01. April 2020 130 Euro. Wer aber 77 Monatsraten getilgt hat, ist endgültig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch sein oder ihr Darlehen ursprünglich war. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG daher nun nach 6,5 Jahren abgeschlossen. Wer den Darlehensanteil seiner Förderungssumme trotz nachweisbaren Bemühens und Einhaltung aller Mitwirkungspflichten im Einziehungsverfahren binnen 20 Jahren nicht wenigstens in Höhe von 77 Raten tilgen kann, dem wird die komplette (Rest-)Schuld dann ebenfalls endgültig erlassen.

Die genauen Informationen zur BAföG Reform 2019 findest du hier.

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