Alle Konditionen auf einen Blick

Während deines Bootcamps unterstützen wir dich in der Finanzierung deiner Lebenshaltungskosten. Nach deinem Abschluss zahlst du 5 Jahre einen Anteil deines maßgeblichen Einkommens an die Chancen eG. Liegt dein Einkommen unter dem Mindesteinkommen von 27.000 Euro maßgeblichem Einkommen setzt deine Rückzahlung aus und verschiebt sich nach hinten. Das maßgebliche Einkommen sind die positiven Einkünfte (brutto) abzüglich Werbungskosten. Der Pauschalabzug für Selbständige beträgt 16,4%.

Erläuterungen zu den Konditionen

  • Bandbreite: Um dir so viel finanzielle Flexibilität wie möglich zu gewähren, schließen wir mit dir einen Finanzierungsvertrag über eine Bandbreite von 5.000 € anstelle eines fixen Betrags. Mit der Bandbreite legst du einen Mindestbetrag und einen Maximalbetrag fest, der finanziert werden kann. Zwischen diesen beiden Beträgen kannst du dich flexibel bewegen, je nachdem wie sich dein Bedarf während deiner Förderung entwickelt.
  • Rückzahlungsprozente: Je nachdem wie viel Geld du innerhalb deiner Finanzierungsbandbreite genutzt hast, passt sich dein Rückzahlungsprozentsatz an. Er kann jedoch nie niedriger werden als der Prozentsatz bezogen auf das untere Ende der Bandbreite. Daher sind hier exemplarisch jeweils der höchste und der niedrigste in dieser Bandbreite mögliche Prozentsatz angegeben.
  • Rückzahlungsjahre: Nach deinem Abschluss zahlst du einkommensabhängig an die CHANCEN eG zurück, insgesamt über einen Zeitraum von 5 Jahren.
  • Laufzeit: Deine Rückzahlungspflicht erlischt, sobald die 15 Jahre Laufzeit des UGV vorbei sind – egal, ob deine Rückzahlungsjahre schon vorbei sind oder nicht. Die Laufzeit des UGV beginnt mit dem Start deiner Finanzierung.

Bitte beachte: Wenn du bereits einen UGV für deine Bootcampgebühren bei uns hast, darf der Rückzahlungsprozentsatz insgesamt (also beide UGVs zusammengerechnet) 15% nicht übersteigen! Daher wird das obere Ende der Bandbreite deines Lebenshaltungskosten-UGV so angepasst, dass 15% insgesamt nicht überschritten werden.

Symbolbild

Der UGV für Lebenshaltungskosten während Bootcamps wird durch die EU gefördert.

Klicke auf das passende Bootcamp um die Konditionen zu sehen

unteres Ende der Bandbreiteoberes Ende der Bandbreiteunterer Prozentsatzoberer ProzentsatzLaufzeitRückzahlungsjahre
Bootcamp (mit Hochschulabschluss)
0€5.000€0,00%4,98%155
5.000€10.000€4,98%9,95%155
10.000€15.000€9,95%14,93%155
Bootcamp (ohne Hochschulabschluss)
0€5.000€0,00%5,14%155
5.000€10.000€5,14%10,27%155
10.000€14.500€10,27%14,90%155

unteres Ende der Bandbreiteoberes Ende der Bandbreiteunterer Prozentsatzoberer ProzentsatzLaufzeitRückzahlungsjahre
Bootcamp (mit Hochschulabschluss)
0€5.000€0,00%5,27%155
5.000€10.000€5,27%10,54%155
10.000€14.000€10,54%14,75%155
Bootcamp (ohne Hochschulabschluss)
0€5.000€0,00%5,39%155
5.000€10.000€5,39%10,79%155
10.000€13.500€10,79%14,56%155

unteres Ende der Bandbreiteoberes Ende der Bandbreiteunterer Prozentsatzoberer ProzentsatzLaufzeitRückzahlungsjahre
Bootcamp (mit Hochschulabschluss)
0 €5.000 €0,00 %4,09 %155
5.000 €10.000 €4,09 %8,19 %155
10.000 €15.000 €8,19 %12,28 %155
15.000 €18.000 €12,28 %14,74 %155
Bootcamp (ohne Hochschulabschluss)
0 €5.000 €0,00 %4,74 %155
5.000 €10.000 €4,74 %9,49 %155
10.000 €15.000 €9,49 %14,23 %155

unteres Ende der Bandbreiteoberes Ende der Bandbreiteunterer Prozentsatzoberer ProzentsatzLaufzeitRückzahlungsjahre
Bootcamp (mit Hochschulabschluss)
0 €5.000 €0,00 %6,23 %155
5.000 €10.000 €6,23 %12,47 %155
10.000 €12.000 €12,47 %14,96 %155
Bootcamp (ohne Hochschulabschluss)
0 €5.000 €0,00 %6,87 %155
5.000 €10.000 €6,87 %13,74 %155

unteres Ende der Bandbreiteoberes Ende der Bandbreiteunterer Prozentsatzoberer ProzentsatzLaufzeitRückzahlungsjahre
Bootcamp (mit Hochschulabschluss)
0€5.000€0,00%4,98%155
5.000€10.000€4,98%9,95%155
10.000€15.000€9,95%14,93%155
Bootcamp (ohne Hochschulabschluss)
0€5.000€0,00%5,14%155
5.000€10.000€5,14%10,27%155
10.000€14.500€10,27%14,90%155

Kontakt

Team Lebenshaltungskosten

Finanzierung von Lebenshaltungskosten über den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV)