Wie kommst du an den jährlichen Steuerbescheid?

Das deutsche Steuer- und Finanzsystem sieht vor, dass du eigenständig jährlich deine Steuererklärung machst (oder von jemanden machen lässt). Nicht jeder muss eine Steuererklärung in Deutschland machen. Hast du dich aber für die CHANCEN Finanzierung entschieden, bist du spätestens ab dem Jahr der Rückzahlung verpflichtet uns jährlich deinen Steuerbescheid zu zu senden. Den erhältst du nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast. Alles beginnt also damit, dass du die Steuererklärung machst. Wie genau das geht, darauf gehen wir unten noch genauer ein.

Hast du die Erklärung gemacht, übermittelst du die Daten elektronisch ans Finanzamt.

Sind deine Daten erstmal beim Finanzamt angekommen, beginnt dort die Arbeit. Deine Daten werden überprüft und es wird ermittelt, ob dir eine Steuererstattung zu steht.

In der Regel dauert es 2-6 Wochen, bis das Finanzamt dir anschließend deinen Steuerbescheid per Post oder heutzutage auch digital zu sendet. Bist du schon in der Rückzahlung? Dann solltest du diesen Bescheid umgehend über das CHANCEN Portal an uns senden. Wir gleichen den Bescheid dann mit den Daten aus dem Vorjahr ab und teilen dir mit, ob eine eventuelle Nachzahlung fällig wäre, eventuell ein Guthaben entstanden ist oder alles ausgeglichen ist.
Im nächsten Jahr beginnt der Prozess dann erneut von vorn. Du machst deine Steuererklärung ->erhältst den Bescheid -> sendest uns diesen zu. Bis du die Rückzahlung abgeschlossen hast, benötigen wir jedes Jahr deinen Steuerbescheid.

Die besten Tools um deine Steuererklärung zu machen

Hier stellen wir die gebräuchlichsten Tools vor um deine Steuererklärung zu machen

Am einfachsten machst du deine Steuererklärung direkt elektronisch. Privatpersonen dürfen Ihre Steuererklärung theoretisch zwar noch in Papierform abgeben, allerdings bedeutet das auch meist einen höheren Zeitaufwand.

Wir stellen dir hier die gängigsten Programme vor:

Elster – kostenfreies Programm der deutschen Finanzverwaltung. Es dauert etwas bis man sich in dem Tool zu recht findet, aber wenn du es ein paar Mal genutzt hast, dann wird es einfacher. Brauchst du einen Guide für die Nutzung, dann schaue auch gerne in dieses Elster Tutorial Video auf Youtube

Smartsteuer – 34,99 EUR pro Steuererklärung. Lass uns gerne wissen, wenn du dieses Tool nutzen möchtest, durch eine Kooperation können wir hier einen Rabatt vergeben.

TaxFix – 39,99 EUR pro Steuererklärung. Ein weiters Tool mit dem du relativ einfach deine Steuererklärung machen kannst.

WISO – zwischen 29,95 und 39,95 EUR. Auch dieser Anbieter bietet die Möglichkeit deine Steuererklärung zu machen und dich Schritt für Schritt durch die verschiedenen Steuerpunkte zu leiten.

Klartax – ca 19,99 EUR, DATEV (ein IT-Dienstleister mit Schwerpunkt im Steuerberatermarkt) hat hier ein Angebot für Privatpersonen entwickelt, welches online oder per App genutzt werden kann.

Welchen Anbieter du wählst ist ganz die überlassen. Für uns zählt am Ende nur das Resultat und zwar der Steuerbescheid. Den erhältst du vom Finanzamt einige Wochen nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast.

 

 

Steuern & CHANCEN Rückzahlung

Wie kannst du die Rückzahlung steuerlich geltend machen? Wir erklären es dir hier.

Erststudium

  • Um ein Erststudium handelt es sich, wenn vor Beginn des Studiums keine andere Ausbildung abgeschlossen wurde und das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert wird. Studiengebühren eines Erststudiums können als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 6.000 pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Die Finanzierung durch die CHANCEN eG wird erst nach Abschluss des Studiums als einkommensabhängige, nachgelagerte Studiengebühren geltend gemacht, also dann wenn du zurück zahlst. So solltest du als Studierender die Studiengebührenzahlungen an die CHANCEN eG als Sonderausgaben (bis zu EUR 6.000 möglich) pro Jahr steuerlich geltend machen können. Durch diese Verlagerung der Studiengebühren in die Zeit der Berufstätigkeit sollten du einen positiven steuerlichen Effekt erzielen können, insbesondere da dann entsprechend hohe Einkünfte erzielt werden, von denen die Studiengebühren als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
  • Zahlst du die Studiengebühren direkt an die Hochschule, können diese nur in dem Kalenderjahr, in dem sie bezahlt wurden, steuerlich geltend gemacht werden. Häufig ist das Einkommen von Studierenden jedoch so gering, dass sie von der steuerlichen Absetzbarkeit in der Regel nicht profitieren. Die Studiengebühren können als Sonderausgaben nicht auf spätere Jahre übertragen werden.

Zweitstudium

  • Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn vor Studienbeginn eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Ob es sich bei einem Studium um ein Zweitstudium handelt sollte im Vorfeld der Studienaufnahme im Einzelfall geprüft werden. Studiengebühren eines Zweitstudiums können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch bei einem Zweitstudium sind die Studiengebühren im Jahr der Zahlung steuerlich geltend zu machen. Studiengebühren können hier aber als Werbungskosten unbegrenzt geltend gemacht werden und sind im Gegensatz zu Sonderausgaben nicht auf EUR 6.000 begrenzt. Aufgrund des höheren Einkommens nach Abschluss des Studiums und der Bezahlung der Studiengebühren verteilt über mehrere Jahre können sich so größere Steuererleichterungen ergeben.
  • Übersteigen die Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen, entsteht ein Verlust, den du in zukünftige Jahre vortragen kann. Allerdings werden diese vorgetragenen Verluste häufig bereits im ersten Jahr der Berufstätigkeit vollständig mit dem Einkommen verrechnet. Die Steuererleichterung hängt dann vom individuellen Steuersatz des Absolventen ab.

Werbungskosten

Was du sonst alles von der Steuer absetzen kannst

Du solltest wissen:

  • Werbungskosten mindern deine Steuerlast bei Einkünften als Arbeitnehmer.
  • Zu den Werbungskosten zählen alle Kosten, die dir durch Deine Arbeit entstehen.
  • Pauschal werden 1000 EUR bei Arbeitnehmern berücksichtig, wenn du deine Steuererklärung machst (‚Arbeitnehmerpauschbetrag‘ genannt)
  • Hast Du im Jahr mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten ausgegeben, kannst Du zu viel gezahlte Steuern nur durch detaillierte Angaben in der Anlage N Deiner Steu­er­er­klä­rung zurückholen. Hierzu zählen könnte zum Beispiel auch die jährliche Rückzahlung der CHANCEN Finanzierung, wenn es sich um ein Zweitstudium gehandelt hat, welches finanziert wurde (siehe auch ‚Steuern & CHANCEN Rückzahlung)

In diesem Video von Smartsteuer wird dazu mehr erklärt:

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Obenstehend sollte ein Video von Smartsteuer zu sehen sein. Ist dies nicht der Fall, liegt es an deinen Cookie-Einstellungen. Aktiviere daher bitte die Cookies, um das Video sehen zu können.

Sonderausgaben

Was du sonst noch alles von der Steuer absetzen kannst

Sonderausgaben sind in der Regel private Ausgaben, die man von seinem Einkommen im Zuge der Steuererklärung abziehen darf, um somit Steuer zu sparen.

  • Am meisten bringen Vorsorgeaufwendungen, also Beiträge für Altersvorsorge, Sozialversicherung (Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung) und sonstige Versicherungen. Weitere Sonderausgaben können Einzahlungen in einen Riester-Vertrag, Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner und die Kirchensteuer sein.
  • Außerdem kannst Du die Kosten für die Betreuung Deiner Kinder absetzen, für die erste Berufsausbildung sowie Schulgeld und Spenden.
  • Wenn Du Deine Steu­er­er­klä­rung machst, berücksichtigt das Finanzamt den Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro für Singles, 72 Euro für Verheiratete. Die meisten von uns haben aber höhere Ausgaben, die das Finanzamt als Sonderausgaben steuerlich begünstigt.
  • In die Anlage Sonderausgaben musst Du Kirchensteuer und Spenden eintragen. Deine So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und weitere Beiträge für die Altersvorsorge kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand. Riester-Sparer füllen die Anlage AV aus.  Kinderbetreuungskosten und Schulgeld gehören in die Anlage Kind.

CHANCEN Events

In regelmäßigen Abständen finden Events zum Thema Steuern und Steuerklärung statt. Schau hier gleich mal rein, was wir aktuell anbieten.

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Beginne frühzeitig

Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet jedes Jahr mit dem 31. Juli des Folgejahres. Jedes Jahr passiert es aber wieder, dass diese Frist durch die Finanzämter verlängert wird. Mach dich am Besten vorher schlau bzw. beginne am Besten schon früh im Folgejahr die Steuererklärung zu machen.

Eine Verlängerung der offiziellen Frist ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Du einen Antrag beim Finanzamt stellst und Deinen Wunsch begründest.

Bitte beachte jedoch, dass die Frist für die Abgabe des Steuerbescheids bei uns immer der 31.12. des Folgejahres ist.

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Entscheide dich für das richtige Tool

Ob direkt per Elster oder ein anderes Tool. Es gibt verschiedene Möglichkeiten deine Steuererklärung zu machen.

Oben haben wir verschiedene vorgestellt, jedes hat seine Vorteile. Schau was dir am Besten zu sagt und beginne deine Erklärung. Es dauert oft weniger lang als wir selber vorher glauben.

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Sende uns deinen Steuerbescheid

Hast du die Erklärung gemacht und den Steuerbescheid erhalten fehlt nur noch, dass du uns den zukommen lässt.

  • Dafür logge dich ins CHANCEN Portal ein
  • Gehe zu ‚Rückzahlung und Anträge‘
  • Sende einen neuen Antrag unter der Rubrik ‚Einkommensteuerbescheid‘
  • Dort hinterlegst du alle Daten und hängst den Bescheid als Dokument an
  • Nachdem wir deinen Antrag erhalten haben, bekommst du die Jahresabrechnung von uns für das entsprechende Jahr. Hast du zu viel gezahlt ergibt sich ein Guthaben, hast du zu wenig gezahlt entsteht eine Nachzahlung, die in sozial verträglichen Raten geleistet werden kann

Andere Fragen zur Rückzahlung?

Schau auch gerne hier nach:

Rückzahlungsinfos

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Rückzahlungsteam

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