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Unser Beitrag zur CHANCEN Gleichheit

UNSERE MISSION:

„Wir finanzieren höhere Bildung fair und nachhaltig mit dem Umgekehrten Generationenvertrag, damit sich jede Person frei entfalten kann.“

Unsere Mission nennt Chancengerechtigkeit zwar nicht als explizites Ziel. Aber die freie Entfaltung jedes Individuums setzt einen Zugang zu Bildung unabhängig vom finanziellen Background voraus. Und daher verfolgen wir seit unserer Gründung im Jahr 2016, ob die von uns geförderten Studierenden eine größere Diversität hinsichtlich des Bildungsstands ihrer Eltern aufweisen als der Durchschnitt aller jungen Studierenden. Zudem erheben wir seither den Anteil von Studierenden mit Migrationshintergrund. Diese beiden Kennziffern sind Basis unseres Impact Reports. Diese Erhebung ist unverändert wichtig, wie der Bildungsbericht 2022 wiederum feststellt: „Kinder aus Nichtakademikerfamilien studieren deutlich seltener als Kinder aus Akademikerfamilien“ und …. „Studienberechtigte aus Nichtakademikerfamilien entscheiden sich deutlich seltener für ein Studium als Studienberechtigte aus Akademikerfamilien.“ Als wichtigster Faktor der Entscheidung gegen ein Studium werden finanzielle Gründe genannt. Dies ist ein Hindernis, welches wir senken können.

Gemäß der Theory of Change wollen wir die Erreichung unserer Mission anhand zweier zentraler Kriterien regelmäßig messen. Dazu befragen wir unsere neuen Studierenden jedes Jahr bei ihrer Bewerbung jeweils nach ihrem sozioökonomischem Hintergrund und ob sie den UGV auch Freund*innen empfehlen würden. Unsere zentralen Kriterien sind das Bildungsniveau und der Migrationshintergrund des Elternhauses. Die Werte 2022 sind mit den Vorjahren nicht ganz vergleichbar, da wir den jährlichen Erhebungszeitraum in 2021 etwas verändert und vom Kalenderjahr abgetrennt haben: Wir erfassen nun die Neuzugänge vom November des Vorjahres bis zum Oktober des Folgejahres. Aus zwei Gründen: Einerseits, weil dieser Zeitraum dem Start an den Hochschulen entspricht und andererseits, um diese Impact-Daten jeweils zum Jahresende vorlegen zu können.

382 neue geförderte Studierende

41 % weiblich

56 % männlich

3 % divers

Ergebnisse

Wir haben von November 2021 bis Oktober 2022 insgesamt 382 (Vorjahr 2021: 349) neue UGV-Verträge abgeschlossen; 56 Prozent davon mit Männern, 41 Prozent mit Frauen und 3 Prozent mit Personen anderen Geschlechts. Im Jahr 2021 war es bei Männern und Frauen umgekehrt: 57 Prozent mit weiblichen und nur 41 Prozent mit männlichen Studierenden. Dieses Ergebnis dürfte zufallsbestimmt sein, zumal die Zahl der von uns finanzierten Studierenden bezogen auf die Gesamtzahl von Hochschulstarter*innen – knapp eine halbe Million junger Menschen – noch überschaubar ist.


Bildungshintergrund der Eltern

Auf der Basis der neuen UGV-Verträge kommen 53 Prozent unserer Studierenden aus sog. Nicht-Akademikerhaushalten (kein Elternteil hat einen akademischen Abschluss). Dieser Wert ist erstmalig ein wenig mehr als der bundesdeutsche Durchschnitt von 52 Prozent; für uns also eine erfreuliche Entwicklung. An dieser Stelle wollen wir freilich nicht verschweigen, dass wir in den Vorjahren diese Benchmark nicht erreicht hatten, so etwa im Jahr 2020 nur 43 Prozent. Weshalb dies wohl so war: Aufgrund unserer Historie hatten wir bislang vor allem Studierende an privaten Hochschulen finanziert; hier dürfte der Anteil von Nichtakademiker-Kindern signifikant niedriger liegen als im Schnitt. Seit Jahresbeginn bieten wir unser Produkt „Finanzierung von Lebenshaltungskosten“ Studierenden aller – und somit auch öffentlicher – Hochschulen an. Insofern überrascht es nicht, dass der Anteil der finanzierten Kinder aus Nichtakademiker-Haushalten steigt; und wir gehen davon aus, dass diese Kennziffer weiter zunehmen wird.


Migrationshintergrund

Wichtig ist uns auch das Ziel, junge
Menschen mit Migrationshintergrund
(also Geburtsort der Eltern oder der
Studierenden im Ausland) zu fördern.
Hier liegen wir seit Jahren über dem
Durchschnitt aller Studierenden mit
Raten von zuletzt 51 Prozent.


BAföG und UGV: Öfters werden wir gefragt, ob wir mit dem UGV nicht diese – nur teils rückzahlbare – Hilfe verdrängen und somit den Studierenden eher schaden würden. Doch dieser Vorwurf ist nicht zu halten: 16 Prozent unserer Studierenden hat Anspruch auf die staatliche Förderung (Vorjahr 13 Prozent, in 2020 sogar 39 Prozent). Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt von 11 Prozent aller Studierenden, die BAföG beziehen. Das freut uns – es ist einfach vorteilhaft für die Studierenden!

Zuletzt wollen wir wissen, wie die Erfahrungen unserer Neuzugänge mit dem Bewerbungsprozess sind und ob sie ihren Freund*innen einen UGV empfehlen würden. Nach zwei Jahren, in denen unser „Net Promoter Score“ etwas nachgelassen hatte, freuen wir uns, dass 95 Prozent unserer neuen Studierenden uns weiterempfehlen würden. Wir sehen dies als Signal, uns um einen für die Studierenden wie auch für uns möglichst einfachen Bewerbungsprozess zu bemühen. Weiter so!


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