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Chancengleichheit in Bezug auf Bildung

Als Sozialunternehmen richten wir unsere inhaltliche und tägliche Arbeit an Werten aus. Eine treibende Kraft für unser Handeln ist der Beitrag zu Chancengerechtigkeit. Dem Duden nach bedeutet Chancengerechtigkeit die „gerechte[n] Bedingungen, Voraussetzungen für alle bei Ausbildung und gesellschaftlich-sozialer Entwicklung“. Sie bezieht sich auf einen gerechten Zugang zu Ressourcen, die eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Möglichkeit für den Zugang zu einer der höchsten Ressourcen, Bildung, spielt dabei für uns eine entscheidende Rolle.

 

Die Definition der Chancengerechtigkeit beschreibt einen Idealzustand, zu dessen kontinuierlicher Annäherung wir als CHANCEN eG beitragen wollen. In einer idealen Welt gäbe es keine herkunftsbedingte Ungerechtigkeit im Bildungssystem mehr und die Sozialisation würde bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht überproportional in Sektoren mit geringerem
Prestige oder Bezahlung drängen. Die detailliert analysierten und wissenschaftlich beschriebenen Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem sind hinlänglich bekannt und vielfältig. Sie sind weder durch die Politik noch durch einzelne Akteure auf einmal behebbar.

Als CHANCEN eG fokussieren wir uns auf einen Teilaspekt, in dem wir jungen Menschen freie und selbstbestimmte Hochschulbildung unabhängig des finanziellen Hintergrundes ermöglichen. Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag schaffen wir im Sinne der eingangs genannten Definition gerechtere Bedingungen für den Zugang zu unseren Partnerhochschulen, wie unsere Wirkungserhebungen belegen.

Zur näheren Auseinandersetzung mit dem Thema der Bildungsgerechtigkeit und der Unterscheidung von Chancengleichheit zu Chancengerechtigkeit können wir den Text „Was heißt Bildungsgerechtigkeit?“ von Johannes Giesinger aus dem Jahre 2007 empfehlen.

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