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FINANZIERUNG DES LEBENSUNTERHALTES

Studienfinanzierung in Krisenzeiten –
mit Hilfe der CHANCEN eG

Seit diesem Jahr finanzieren wir Lebenshaltungskosten während des Studiums an Hochschulen und Tech-Bootcamps. Dieses Angebot passt in die aktuelle wirtschaftliche Lage: Seit Ende der 70er Jahre hat die Inflation nicht mehr ein Ausmaß erreicht wie heute. Die monatliche Preissteigerung betrug im September 2022 zehn Prozent – das ist besonders für Studierende schwer zu schultern. Zwar wurden die Höchstsätze des BAföG in der 27. Novelle im Jahr 2022 um 5,75 Prozent angehoben. Doch stehen diese Zuschüsse aufgrund der Staffelung nach dem Einkommen der Eltern bei weitem nicht allen BAföG-Berechtigten zur Verfügung. Zudem kommen aufgrund der Coronakrise viele Studierende über die Regelstudienzeit ihres Studiums und können kein BAföG mehr beziehen. Auch die Angebote der staatlichen KfW-Bank verlieren an Attraktivität: Betrug der Zinssatz des Studienkredits seit Mai 2020 in der Auszahlungsphase im Zuge einer Corona-Hilfe für Studierende noch 0 Prozent, stieg er mit Auslaufen des Angebotes Ende September 2022 auf 5,9 Prozent.

Wir freuen uns daher, mit unserem neuen Produkt eine faire und flexible Finanzierungsalternative bieten zu können. Im Jahr 2022 machten Lebenshaltungskosten-Verträge bereits 12 Prozent der von uns geschlossenen UGVs aus.

Das Besondere für Bootcamp-Teilnehmende aus der EU: Das Angebot wird durch den Europea Investment Fund (EIF) durch eine Ausfallgarantie gefördert. Bei Zahlungsausfällen eines UGV bietet der EIF somit monetäre Sicherheit für unsere Investor*innen und signalisiert darüber hinaus Vertrauen in uns und unser Angebot.

So funktioniert der UGV für Lebenshaltungskosten:

Studierende können von der CHANCEN eG eine Summe zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro für die Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten. Für eine hohe Flexibilität wird der Vertrag mit einer Bandbreite von 5.000 Euro anstelle eines fixen Betrags abgeschlossen. Ausgezahlt werden monatlich bis zu 1.000 Euro. Einmal pro Kalenderjahr können Studierende zudem eine Sonderzahlung von 1.500 Euro aus besonderem Anlass (etwa neues Laptop, Reisekosten im Auslandssemester) erhalten. Studierende schließen mit der CHANCEN eG einen UGV über einen Rückzahlungszeitraum von 15 Jahren ab. Die tatsächliche Rückzahlung beginnt nach dem Abschluss ihres Studiums und dem Erreichen eines jährli- chen Mindesteinkommens von 27.000 Euro brutto. Dank der Garantie des European Investment Fund und dem damit einhergehenden Vertrauen der EU ist das Modell für Investor*innen mit weniger Risiko verbunden. Sie erhalten eine jährliche Rendite.

Wenn Sie mehr zu einem Impact Investment für diese nachhaltige Art von Geldanlagen erfahren wollen, sprechen Sie uns gerne an. Gerne beraten wir Sie zur Gestaltung Ihres Impact-Investments und beantworten Ihre weiteren Fragen. Wir freuen uns auf Sie! investment@chancen-eg.de

Weitere Informationen zu unserem Lebenshaltungskosten-UGV sind hier einzusehen.


STUDIERENDE HELFEN STUDIERENDEN:
Unser Mentorship Programm

Seit 2022 unterstützen berufserfahrene Mentorinnen die Mentees bei allen Fragen rund um Abschluss, Bewerbung und Berufseinstieg. Zunächst registrieren sich Mentorinnen und Mentees, werden gematcht und anschließend die Erwartungen der Teilnehmenden erarbeitet. In den folgenden Monaten finden individuelle Treffen der Paare statt. Quartalsweise folgen Meetings mit dem Studierendenservice der CHANCEN eG, um sich über die bisherigen Erfahrungen im Tandem auszutauschen. Nach rund zwölf Monaten endet das Programm mit der Vergabe von Zertifikaten. Das Angebot richtete sich zunächst an Auszubildende der Games Academy und Teilnehmende von IT-Bootcamps. Da Bootcamps verhältnismäßig kurz sind und oftmals zur beruflichen Neuorientierung genutzt werden, ist ein schneller Berufseinstieg für viele Teilnehmende das Ziel. Gerade hier können erfahrene Mentor*innen sehr hilfreich sein. Im Oktober 2022 wurde das Projekt auf Medizinstudierende im EU-Ausland ausgeweitet: Ein Medizinstudium, zumal im Ausland, ist anspruchsvoll. Es liegt nahe, Unterstützung und Tipps bei Personen zu erfragen, die bereits ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

An der Teilnahme Interessierte finden hier weitere Informationen:


REGINIE SUNDER RAJ IST ANTIDISKRIMINIERUNGSBEAUFTRAGTE
Antidiskriminierung bei der CHANCEN eG

“Viele Leute reden über Diversität.
Die CHANCEN eG ist den erste Schritt
gegangen. Es ist ein langer Weg, der aber
auch dem Unternehmen viel bringt”

– Reginie Sunder Raj

Da wir bewusst viele Menschen fördern, die als erste in ihrer Familie studieren und/oder deren Familie nicht in Deutschland geboren wurde, sind unsere Bewerberinnen öfters von Klassismus und Rassismus betroffen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, einen fairen Auswahlprozess sicherzustellen. Dennoch gab es im Jahr 2021 eine Diskriminierungsbeschwerde einer Bewerberin. Wir konnten diesen Vorwurf klären, nahmen es aber gleichzeitig zum Anlass, die Funktion einer Antidiskriminierungsbeauftragten zu installieren. Seit November 2021 ist Reginie Sunder Raj daher für uns als externe Antidiskriminierungsbeauftragte tätig. Sie studierte Psychologie und Cultural Relations and Migration in Schottland und Berlin. Ihre Aufgaben: Anlaufstelle für Bewerberinnen zu sein, die sich während des Auswahlprozesses für einen UGV diskriminiert fühlen. Zwar blieb es bisher bei der einen Beschwerde. Dennoch halten wir diese Funktion für wichtig, denn schon allein das Angebot ist ein wichtiges Signal für Bewerber*innen mit Diskriminierungserfahrung. Zudem ist Reginie beratendes Mitglied des Sozialausschusses. Dort bringt sie eine andere Sichtweise in die Diskussion um Härtefallanträge ein, um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen.

Ein ausführliches Interview mit Reginie ist hier veröffentlicht.


ANLEIHE 2023

Die zweite BildungsCHANCEN Anleihe ist im Anflug

Nach der erfolgreichen Emission ihrer ersten Bildungs-CHANCEN Anleihe 2019/2031 plant die Bildungsge- nossenschaft für das Jahr 2023 erneut die Emission einer Inhaberschuldverschreibung über 15 Mio. Euro. Damit soll die Finanzierung von rund 2.500 neuen Studierenden gesichert werden. Vorausgegangen war der Emission die Stärkung ihrer Bilanz: Mit ihrer Kampagne „Impact 2024“ hatte die Genossenschaft seit Ende 2020 den Ausbau ihres Eigenkapitals forciert, um bilanziell für das weitere Wachstum gerüstet zu sein. Ein weiteres Instrument hierfür war die Einführung von stillen Beteiligungen, beschlossen von der Generalversammlung im Juni 2021. Über dieses Instrument haben sich bis heute drei Investorinnen mit einer Mio. Euro beteiligt. Insgesamt konnten somit bislang (Stichtag 30. November) 9,8 Mio. Euro an stillen Beteiligungen, Genossenschaftsanteilen und qualifizierten Nachrangdarlehen eingesammelt werden. Vielen Dank an alle Impact-Investor*innen!

Die zweite Anleihe soll zusammen mit der GLS Bank herausgegeben werden. Ihre Laufzeit beträgt nach bisherigen Überlegungen bis zu zwölf Jahre. Der Zinskupon wird sich am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Emission orientieren. Die Zeichnung wird über die GLS Bank wie auch über andere deutsche Kreditinstitute möglich sein. Besichert wird die Anleihe voraussichtlich über eine sog. Negativklausel (keine Besserstellung künftiger Gläubiger*innen nach dieser Anleihe) und die Kontrolle der eingenommenen Gelder aus dieser Anleihe über einen externen Treuhänder. Auch die Notierung im Freiverkehr einer Börse ist angedacht. Hintergrund: Der erste Bond (WKN A2TSCT) ist seit zwei Jahren im Freiverkehr der Frankfurter Börse notiert.


UPDATE SOZIALAUSSCHUSS
Was ist so passiert, was wurde entschieden. Wer ist neu?

Seit 2021 hat die CHANCEN eG einen Sozialausschuss! Das Gremium besteht aus drei geförderten Mitgliedern, zwei Aufsichtsratsmitgliedern und unserer Antidiskriminierungsbeauftragten in beratender Funktion. Hauptaufgabe des Sozialausschusses ist die Bearbeitung von Härtefällen in der Rückzahlung. Diese sind selten, da der UGV eine automatische Absicherung bietet: Wer unter 27.000 Euro brutto im Jahr verdient, wird automatisch von der Rückzahlung befreit. Härtefall-Anträge müssen also nur gestellt werden, wenn Absolventinnen sich die Rückzahlung trotz eines Einkommens über der definierten Grenze nicht leisten können. Wann ist dies der Fall? Betroffen sind Rückzahlerinnen eher zu Beginn ihrer Karriere, wenn das Einkommen noch nicht deutlich über 27.000 Euro liegt. Kommen nun außergewöhnlich hohe Kosten hinzu, kann die Rückzahlung zur Belastung werden. Beispiele hierfür sind Zahlungen an Familienangehörige, weitere Rückzahlungsverpflichtungen (z.B. durch Studienkredite) oder erhöhte Lebenshaltungskosten im Ausland.

In allen sieben bisherigen Anträgen erkannte der Sozialausschuss einen berechtigten Härtefall an und befreite die Antragstellerin von der Rückzahlung in diesem Kalenderjahr. Somit konnten Mitglieder in schwieriger Lage nicht nur finanziell, sondern auch mental entlastet werden. Grundsätzlich berichten die betroffenen Rückzahler*innen von einer starken Erleichterung dank dieser Entlastung und äußern sich positiv, dass sie, sobald möglich, in kommenden Rückzahlungsjahren gerne ihren Beitrag leisten werden, um weitere Studierende mit ihren Rückzahlungen zu finanzieren. Auch aufgrund der Langfristigkeit der UGV-Förderverträge ist damit zu rechnen, dass die Antragsteller*innen nach Ablauf der Härftefall-Schonfrist ihre Rückzahlung wieder aufnehmen werden.

Neue Mitglieder im Sozialausschuss: Vanida Melanie Schwing (links) und
Melvin Rinkleff (rechts) lösen Kubrom Tzeggai und Hasan Güzel ab.


AUSZEICHNUNG

Erster Platz beim Pitch zur Finanzgründerreihe

Vorstand Florian Kollewijn freut sich im Beisein der SZ-Redakteure über die Verleihung des 1. Platzes auf dem Finanzgründergipfel,
Rubrik Finanzgründerreihe.

Auf dem 16. Bayerischen Finanzgipfel, Rubrik Finanzgründerreihe, haben wir den ersten Platz gewonnen! Die Vorstellung durch Florian Kollewijn und die anschließende Siegerehrung fanden am 27. Oktober in München im Haus der Bayerischen Wirtschaft statt. Um in die Endrunde zu kommen, hatten wir zuvor einen Fachbeirat überzeugen müssen, bestehend aus sieben Mitgliedern (Prof. Dr. Ann-Kristin Achleitner/ TU München, Dr. Marc Beise und Herbert Fromme/ Süddeut- sche Zeitung, Dr. Christine Bortenlänger/ Deutsches Aktieninstitut, Christian Gnam/ InsutTechHub München, Prof. Dr. Stefan Mittnik, Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Dr. Frank Walthes / Versicherungskammer Bayern). Wir hatten uns dort beworben, um Versicherungen und Pensionskassen als institutionelle Anleger auf uns und den UGV als nachhaltiges Investment aufmerksam zu machen.

Mit dem UGV als fairem Finanzie- rungskonzept kann die künftig größer werdende Lücke auf dem Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte verringert werden. Wie? Indem junge Menschen, die nicht den finanziellen Background für ein Studium oder eine IT-Weiterbildung haben, über den UGV ihre Wunschausbildung ohne das Risiko der Überschuldung bezahlen können. Das trifft besonders auf Migrant*innen zu, ohne die dem deutschen Arbeitsmarkt nach Prognosen des IAB schon im Jahr 2030 rund 2,5 Mio. Erwerbspersonen fehlen würden. Zudem weist ein UGV-Portfolio mit durchschnittlichen Vertragslaufzeiten von 15 Jahren eine langfristige Perspektive auf, wie es bei Rentenversicherungen ebenfalls typisch ist.

Dies stellen wir bildlich gerne als liegende Acht dar: Berufstätige leisten ihre Beiträge für ihre spätere Rente an ein berufliches Versorgungswerk. Die Pensionskasse investiert einen Teil dieser Beiträge in ein UGV-Portfolio und ermöglicht somit die Ausbildung von mehr jungen Menschen. Wenn diese ihr Studium/ Weiterbildung absolviert haben und im Beruf genügend verdienen, zahlen sie ihren UGV über Jahre zurück – und wir können das Investment inkl. Zinsen an die Versorgungskasse retournieren, die damit wiederum ihre vormaligen Beitragszahler*innen bedienen.

Unterm Strich: Bewerbung und Contest beim Finanzgipfel waren Ansporn und Freude für uns. Zudem sind wir ins Gespräch mit einem Family Office und einem Versicherer gekommen – schauen mir einmal, ob uns dies bei weiterem Wachstum hilft!


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