Finanziere dein Studium - flexibel, fair und risikolos.

Mit unserem Modell - dem Umgekehrten Generationenvertrag

Erhalte bis zu 1.000 € pro Monat für dein Studium und zusätzlich jährlich bis zu 1.500 € für einmalige Kosten. Aktuell ist dies für Studierende der Humanmedizin, Wirtschaftswissenschaften, des Sozialwesens und der Informatik möglich.

Du zahlst fair und flexibel zurück: Nach deinem Abschluss zahlst du einen festen Anteil deines Einkommens zurück – ohne jegliches Risiko: Du zahlst nur, wenn du mehr als 27.000 € pro Jahr verdienst.

Du möchtest deine Lebenshaltungskosten während eines Bootcamps finanzieren? Hier findest du alle Informationen.

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Studiere jetzt und zahle später einen Anteil deines Einkommens zurück

Das Gute: Du finanzierst die nächste Generation an Studierenden

Der Umgekehrte Generationenvertrag (kurz UGV) ist fair und solidarisch: Du zahlst einen festen Anteil deines Einkommens zurück – fair, flexibel und risikolos – und finanzierst damit den oder die nächste Student*in.

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Flexible Finanzierung
Absicherung durch das Mindesteinkommen von 27.000 € pro Jahr
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Deckelung nach oben
Faire Rückzahlung
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Studium

Du erhältst flexibel bis zu 1.000 € pro Monat. So kannst du dich voll und ganz auf dein Studium konzentrieren, während die CHANCEN eG die Finanzierung deiner Lebenshaltungskosten übernimmt.

Rückzahlung

Nach deinem Abschluss zahlst du einen zuvor festgelegten Anteil deines Einkommens an die Solidargemeinschaft zurück – es existiert also, anders als bei einem Kredit, keine fixe Schuldenlast.

Mindesteinkommen

Die Rückzahlung beginnt erst bei Überschreiten des Mindesteinkommens von 27.000 Euro brutto, abz. Werbungskosten. Somit fallen die Rückzahlungen nur dann an, wenn du es dir wirklich leisten kannst.

Deckelung

Gleichzeitig ist dein Beitrag nach oben gedeckelt und endet bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze automatisch. Ein hohes Einkommen bedeutet demnach nicht eine extrem hohe Rückzahlung.

Du erhältst flexibel bis zu 1.000 € pro Monat. So kannst du dich voll und ganz auf dein Studium konzentrieren, während die CHANCEN eG die Finanzierung deiner Lebenshaltungskosten übernimmt.

Nach deinem Abschluss zahlst du einen zuvor festgelegten Anteil deines Einkommens an die Solidargemeinschaft zurück – es existiert also, anders als bei einem Kredit, keine fixe Schuldenlast.

Die Rückzahlung beginnt erst bei Überschreiten des Mindesteinkommens von 27.000 Euro brutto, abz. Werbungskosten. Somit fallen die Rückzahlungen nur dann an, wenn du es dir wirklich leisten kannst.

Gleichzeitig ist dein Beitrag nach oben gedeckelt und endet bei Erreichen der festgelegten Höchstgrenze automatisch. Ein hohes Einkommen bedeutet demnach nicht eine extrem hohe Rückzahlung.

Finanziere deine Lebenshaltungskosten während des Studiums

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Die Rahmenbedingungen für deine Studienfinanzierung

Die Mindestsumme für deine Studienfinanzierung liegt bei 5.000 Euro.

Maximal finanzieren kannst du 30.000 Euro (abhängig vom Studienfeld auch weniger).

 

Um dir so viel finanzielle Flexibilität wie möglich zu gewähren, schließen wir mit dir einen Finanzierungsvertrag über eine Bandbreite von 5.000 Euro anstelle eines fixen Betrags. Mit der Bandbreite legst du einen Mindestbetrag und einen Maximalbetrag fest, der finanziert werden kann. Zwischen diesen beiden Beträgen kannst du dich flexibel bewegen, je nachdem wie sich dein Bedarf während deiner Förderung entwickelt.

 

Die folgenden Bandbreiten stehen dir zur Auswahl:

5.000 – 10.000 Euro

10.000 – 15.000 Euro
15.000 – 20.000 Euro
20.000 – 25.000 Euro
25.000 – 30.000 Euro

(Je nach Studienfeld können einige Bandbreiten evtl. nicht angeboten werden)

  • Wir können alle EU Bürger*innen und Deutsche Bildungsinländer*innen finanzieren. Geflüchtete mit Aufenthaltstitel nach § 24 oder § 25 AufenthG können sich unter bestimmten Voraussetzungen bewerben. Details findest du hier.
  • Die Altersgrenze liegt für ein Bachelorstudium bei 40 Jahren und für ein Masterstudium bei 43 Jahren.

Da die Finanzierung von Lebenshaltungskosten noch am Anfang steht, können wir bis jetzt leider nicht alle Studiengänge unterstützen.

Momentan finanzieren wir folgende Studienbereiche:

Deine Universität ist nicht in dem Bewerbungsformular aufgeführt? Kein Problem, die Bewerbung ist trotz dessen möglich! Sende uns bitte eine E-Mail an lebenshaltungskosten@chancen-eg.de. Wir fügen deine Universität dann hinzu und du kannst direkt mit dem Prozess fortfahren.

 

Diese Liste erweitert sich kontinuierlich. Schaue regelmäßig auf dieser Seite nach, ob dein Studiengang hinzugekommen ist oder sende uns eine E-Mail, um dein Interesse zu bekunden.

Alle Informationen zum weiteren Ablauf findest du hier.

Für Finanzierungen im Studium gibt es keine zeitliche Mindestgrenze. Die Untergrenze ist lediglich durch die 5.000 Euro Mindestauszahlungssumme gesetzt.

 

Ab dem Beginn deiner Förderung finanzieren wir dich im Studium bis zu deiner Regelstudienzeit plus 4 Semester, relevant sind dabei deine Fachsemester. Auf Antrag kannst du noch um ein Semester erweitern, wenn du in diesem dein Studium abschließen wirst.

 

Urlaubssemester zählen (wie an der Uni) natürlich nicht in die Fachsemester rein – können aber unter bestimmten Bedingungen trotzdem von uns finanziert werden (mehr Informationen dazu unten).

Du kannst dir monatlich bis zu 1.000 Euro über den Lebenshaltungskosten-UGV auszahlen lassen. Außerdem kannst du dir einmal pro Jahr eine Sonderzahlungen in Höhe von 1.500 Euro auszahlen lassen – so sind auch Anschaffungen wie ein neuer Laptop oder Reisekosten fürs Auslandssemester kein Problem.

Vor Beginn jedes Studienabschnitts (Semester/Trimester) kannst du deinen monatlichen Auszahlungsbetrag flexibel an deinen Bedarf anpassen. Hierbei legst du für die nächsten 6 Monate (Semester) / 4 Monate (Trimester) fest, welchen Betrag du monatlich bis zu 1.000 Euro an Lebenshaltungskosten ausgezahlt bekommen möchtest.

Die 3 Schritte zu deiner Finanzierung

Binnen weniger Wochen zur fairsten Finanzierung deines Studiums

Symbolbild

1. Unterlagen einreichen

Du übermittelst deine Informationen und Unterlagen schnell und einfach online. Es gibt keine Fristen, die Anmeldung ist jederzeit möglich.

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2. Gespräch führen

Innerhalb einer Woche vereinbaren wir einen Termin zum Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, wie du deine Finanzierung gestaltest.

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3. Finanzierung erhalten

Wir unterschreiben deinen Vertrag und du wirst Mitglied in der Solidargemeinschaft. Deine Finanzierung startet zum vereinbarten Zeitpunkt.

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Zahlen, Fakten und Daten im Detail erklärt

Übersicht über die Konditionen deiner Studienfinanzierung

Im Jahr nach deinem Studienabschluss beginnt dein Rückzahlungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums verpflichtest du dich, insgesamt 8 Jahre (Rückzahlungsjahre) zurückzuzahlen, maximal aber bis Ende der 25 Jahre Vertragslaufzeit. Deine tatsächliche Rückzahlung beginnt allerdings erst nach Erreichen bei Überschreiten der Mindesteinkommensgrenze. Diese ist erreicht, sobald die Summe deiner positiven Einkünfte 27.000 Euro im Jahr überschreitet.

Mit dem Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) ist deine Rückzahlung komplett einkommensabhängig. Nach deinem Studium zahlst du einen Prozentsatz deiner positiven Einkünfte zurück an die CHANCEN Genossenschaft.

 

Der Rückzahlungsprozentsatz wird bei Vertragsschluss im UGV fest vereinbart und hängt von deinem Studienfach und der Höhe der Finanzierung ab. Er kann jedoch maximal 15% betragen.

Deine Rückzahlung startet zum 01. Januar folgend auf deine Exmatrikulation: wenn du also zum 30.09.2050 exmatrikuliert wurdest, startet dein Rückzahlungszeitraum am 01.01.2051. Ob du dann tatsächlich zurückzahlen musst hängt von deiner Einkommenssituation ab.

Mit dem Lebenshaltungskosten-UGV der CHANCEN eG kannst du dich voll auf dein Studium konzentrieren. Wir wollen, dass du erfolgreich dein Studium abschließt und einen guten Einstieg ins Berufsleben findest. Dafür weist du uns semesterweise nach, dass du aktiv studierst:

  • Tri-/Semesterweise: Transcript of Records
  • Tri-/Semesterweise: Immatrikulationsbescheinigung
  • Falls vorhanden: Zwischenzeugnisse
  • Bei Bedarf: Individueller Semesterbericht

Innerhalb deines Studienfachs kannst du problemlos den Studiengang wechseln. Dabei muss die Einordnung eines Studiengangs in ein Studienfach allerdings durch die CHANCEN eG überprüft werden.

Wenn du in ein neues Studienfach wechseln möchtest, kannst du einen Antrag zur Übernahme der Finanzierung stellen. Dies muss in jedem Fall durch die CHANCEN eG überprüft und genehmigt werden. Eventuell ist auch ein neues Finanzierungsgespräch mit uns notwendig.

Bei grünem Licht schließen wir einen neuen UGV zu den Konditionen des neuen Studienfachs. Alles, was wir bereits für dein vorheriges Studium ausgezahlt haben, wird automatisch in diesen UGV übernommen. Insgesamt gilt nach wie vor die Maximalsumme von 30.000€ (z.B.: Wenn du für das erste Studium bereits 10.000€ bekommen hast, zahlen wir für das zweite noch maximal 20.000€ aus). Außerdem darf dein Rückzahlungsprozentsatz insgesamt 15 % nie übersteigen.

Hier gilt dasselbe: Innerhalb deines Studienfachs kannst du die Hochschule wechseln. Wenn du dabei aber auch den Hochschultyp wechselst, also zum Beispiel von einer Fachhochschule auf eine Universität, ändern sich möglicherweise auch deine Rückzahlungskonditionen. Daher muss dies auch durch die CHANCEN eG bewilligt werden.

Unter bestimmten Umständen kann deine Lebenshaltungskosten-Finanzierung auch im Urlaubssemester weiterlaufen:

  • Wenn du ein Pflichtpraktikum machen musst kannst du dich optional weiter finanzieren lassen.
  • Wenn du ein Urlaubssemester für ein freiwilliges Praktikum oder einen Studienaufenthalt im Ausland nutzt, kannst du dich ebenfalls weiter finanzieren lassen.
  • Urlaubssemester aus persönlichen Gründen (Krankheit, Mutter-/ Vaterschutz) fördern wir bis max. 1 Semester lang.

Wenn du ein Urlaubssemester ohne Studienzusammenhang nimmst, pausiert die Auszahlung.

Im Falle des Studienabbruchs bleibt die Finanzierung fair: Die Rückzahlung bleibt einkommensabhängig und durch das jährliche Mindesteinkommen gesichert. Die Konditionen der Rückzahlung passen sich an die genutzte Finanzierung an.

Wiederaufnahme eines Studiums: Wenn du dich nach einiger Zeit doch wieder zu einem Studium entscheidest, kannst du dich natürlich erneut um Förderung bei uns bewerben. Die bereits genutzte Finanzierung wird dann im neuen UGV berücksichtigt (s.o. bei Wechsel des Studiengangs). Solltest du in der Zwischenzeit bereits zurückgezahlt haben, wird dir dies als Guthaben für die spätere Rückzahlung gutgeschrieben.

Wer steht hinter der CHANCEN eG?

„Wir haben unser Studium selbst mit dem Umgekehrten Generationenvertrag finanziert und zahlen aktuell zurück. Wir finden: Jede*r hat eine faire Chance auf Bildung verdient! Dafür haben wir die CHANCEN Genossenschaft gegründet, mittlerweile mit über 1.400 Mitgliedern – Studierende, Weiterbildende, Rückzahlende und Bildungseinrichtungen.“

Kontakt

Team Lebenshaltungskosten

Finanzierung von Lebenshaltungskosten über den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV)