Die CHANCEN eG gibt im August eine Inhaberschuldverschreibung heraus. Warum eigentlich?
Die CHANCEN eG fördert Chancengerechtigkeit. In 2019/20 wollen wir einer Vielzahl weiterer Studierenden ihre Wunschausbildung finanzieren. Um dies finanziell zu stemmen, können Anleger*innen ab dem 6. August unsere BildungsCHANCEN Anleihe zeichnen. Diese Inhaberschuldverschreibung ist im Prinzip ein Kredit, den Zeichner*innen an die Genossenschaft geben und dafür einen Zinssatz von drei Prozent im Jahr erhalten. Die Anleihe hat eine eigene Wertpapier-Kennnummer (A2TSCT) und ist somit einfacher übertragbar als ein normaler Kredit.
Die Anleihe hat eine Laufzeit von 12 Jahren. Warum so eine merkwürdige Zahl von Jahren?
Ganz konkret werden wir die Anleihe-Erlöse in „Umgekehrte Generationenverträge“ (UGV) von Studierenden investieren. Hintergrund: Nach Abschluss des Studiums zahlen die UGV- geförderten Absolvent*innen einen festen Prozentsatz ihres Einkommens über eine vereinbarte Zahl von Rückzahlungsjahren (in der Regel zehn) zurück, wenn sie ein Einkommen von derzeit mindestens 21.000 Euro netto erzielen. Liegt das Einkommen darunter, setzt die Rückzahlung in diesem Jahr aus und wird nach hinten um ein Jahr verlängert. Durch die Verlängerung kann ein UGV eine Rückzahlungszeit von bis zu 25 Jahren haben.
Unsere UGV-geförderten Ausbildungsgänge sind hinsichtlich Dauer und Gebühren sehr unterschiedlich; im Durchschnitt rechnen wir mit einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren und einem Investitionsbetrag von 20.000 Euro. Dieses Geld leihen wir uns von Investor*innen. Die Anleihe-Laufzeit von 12 Jahren ist ebenso wie das Volumen auf unseren Refinanzierungsbedarf abgestimmt.
Nun nimmt die CHANCEN eG schon seit ihrer Gründung im 2016 Geld von Investor*innen ein. Warum jetzt eine Anleihe?
Ja, seit ihrem Start benötigt die CHANCEN eG immer wieder Geld von Investor*innen. Der Grund ist simpel: Je mehr Studierende wir mit einem UGV fördern, desto mehr steigt unser Finanzbedarf. Stand heute fördern wir fast 500 Studierende; das ist ein stolzes Wachstum seit der Stunde Null im Februar 2016. Bislang haben wir unseren Finanzbedarf vor allem über Genossenschaftsanteile und Nachrangdarlehen gedeckt. Doch diese Instrumente sind für einige Investoren, vor allem größere Anleger, nicht so interessant, weil diese Investoren eigenen Regeln für die Geldanlage unterliegen, zu denen unser bisheriges Angebot nicht richtig passte. Daher hoffen wir, mit der Anleihe auch neue Kreise von Investoren für die CHANCEN eG zu gewinnen. Das ist für professionelle Anleger*innen interessant, weil unsere BildungsCHANCEN Anleihe ein nachhaltiges Investment darstellt, das sich für vier der insgesamt 17 Ziele der UNO für nachhaltiges Wachstum (sog. SDG-Goals) einsetzt.
Was unterscheidet eine Anleihe von etwa einem Nachrangdarlehen?
Inhaberschuldverschreibungen sind im allerschlimmsten Fall, der Insolvenz eines Unternehmens, rechtlich besser gestellt als Nachrangdarlehen. Zudem mussten wir für die Anleihe im Gegensatz zum Nachrangdarlehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften einen Prospekt erstellen, der von der deutschen Finanzaufsicht (BaFin) zu genehmigen war. Wesentliche Risiken sind hier ausführlich dargestellt. Am 19. Juli 2019 haben wir die Genehmigung der BaFin erhalten.
Ok, Glückwunsch! Und wo kann ein*e nachhaltige*r Investor*in die Anleihe nun bekommen?
Das hängt davon ab, wie man als Anleger*in rechtlich eingestuft wird. Hintergrund: Für private Investor*innen sieht der Gesetzgeber schärfere Regeln vor als für professionelle Anleger*innen; hier muss mehr Beratung und Aufklärung über Risiken einer Geldanlage erfolgen (siehe Kasten Seite xx).
Gibt es Mindestbeträge, die Interessierte „auf den Tisch legen müssen“?
Die Anleihe ist in 13.000 Teilschuldverschreibungen zu je 1.000 Euro gestückelt. Bei einer Zeichnung müssen mindestens fünf Stücke erworben werden, also 5.000 Euro.
Wann kann man die Anleihe erwerben?
Ab sofort; aber noch nicht mit voller Kraft. Denn von August bis Ende Oktober 2019 wollen wir nur einen Teil der Anleihe, fünf Millionen Euro, platzieren. Die dann noch fehlenden acht Millionen Euro wollen wir erst im Frühjahr 2020 einsammeln. Diese Vorgehensweise ist unserem Liquiditätsbedarf angepasst: Wenn wir den vollen Betrag in 2019 vereinnahmen würden, müssten wir Strafzinsen für unser Bankkonto zahlen. Das wäre nicht im Sinne einer nachhaltigen Förderung von Studierenden.
Eine kritische Nachfrage: Woher weiß ich als Investor*in, dass die CHANCEN eG mit dem Geld auch das macht, was sie verspricht? Man hört gelegentlich von Fällen, wo dies nicht passiert!
Ja, gelegentlich liest man in der Zeitung von kriminellen Vorfällen. Aber bei uns geht alles sauber und transparent zu. Um dennoch Zweifel zu vermeiden, haben wir eine Mittelverwendungskontrolle zwischengeschaltet. Diese Aufgabe übernimmt die Firma HmcS Treuhand. Der Prozess läuft so ab: Über die Erlöse der Anleihe dürfen wir nur dann verfügen, wenn wir die Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs erhalten haben. Und HmcS Treuhand wird ihre Zustimmung nur dann geben, wenn wir belegen, welche Rechnungen für welche UGV-Verträge von welchen Bildungspartnern damit bezahlt werden. Für uns bedeutet dies, dass wir bei jeder Mittelverwendung ein Konvolut von Unterlagen zusammenstellen müssen. Das ist zwar etwas aufwändig – aber wir wollen Transparenz schaffen. Alle Erlöse der Anleihe werden so für den Umgekehrten Generationenvertrag verwendet, außer fünf Prozent, mit denen wir die Nebenkosten der Anleihe bezahlen.
Wie riskant ist so eine Geldanlage? Ist die Anleihe etwa wie eine Spareinlage versichert?
Nein, Anleihen sind grundsätzlich nicht so versichert wie Spareinlagen bei einem Kreditinstitut. Und daher ist eine Anleihe grundsätzlich mit mehr Risiken behaftet. Im Wertpapierprospekt (www.chancen-eg.de/anleihe) gibt es eine ausführliche Darstellung möglicher Risiken.
Kann man die Anleihe auch vor Ende der Laufzeit im Jahr 2031 verkaufen?
Grundsätzlich kann man Anleihen kaufen und verkaufen – gerade das unterscheidet sie von einem Kredit. Bei der BildungsCHANCEN Anleihe wird dies praktisch jedoch insofern schwierig, als dass die CHANCEN eG diese Anleihe nicht an die Börse bringen will. Potentielle Verkäufer*innen müsste also einen Interessenten finden, sich auf einen Preis zu einem Stichtag einigen und dann die involvierten Depotbanken anweisen, das Wertpapier umzubuchen. Das ist zwar nicht unmöglich, aber deutlich schwieriger als bei einer börsennotierten Anleihe.
Warum bringt die CHANCEN eG die Anleihe denn nicht an die Börse?
Das würde die Nebenkosten einer solchen Anleihe nicht nur deutlich nach oben treiben, sondern auch neue Regeln für uns nach sich ziehen, für die die CHANCEN eG noch zu klein ist.
Wie können Anleger*innen erfahren, was mit der Anleihe passiert oder mit dem Fördergeschäft der CHANCEN eG?
Die CHANCEN eG veröffentlicht die wichtigsten Leistungsindikatoren und Finanzinformationen auf ihrer Webseite (www.chancen-eg.de/finanz-reporting). Zudem wird die Anleihe einen größeren Teil unserer Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2019 ausmachen. Und natürlich wird der Vorstand auf der Jahresversammlung 2020 darüber berichten. Ohne heute schon einen genauen Termin nennen zu können: Die Versammlung wird im zweiten Quartal 2020 stattfinden und alle Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen. Außerdem sind alle Anleihe-Zeichner*innen herzlich eingeladen – aber nicht verpflichtet! – Mitglieder zu werden!