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CHANCEN Angebot weitet sich aus: Den UGV gibt es nun auch für Lebenserhaltungskosten an öffentlichen Hochschulen.

Bestehende Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG sind oft unzureichend, um die Lebenshaltungskosten von Studierenden abzudecken. Hier möchte die CHANCEN eG einen Beitrag leisten und erweitert ab 2022 ihr Finanzierungsangebot.

Für Leonard bedeutet ein Vollzeitstudium nicht nur studieren. Für ihn heißt das auch, sich einen Job zu suchen und nebenbei noch zu arbeiten. Denn obwohl seine Mutter versucht, ihn finanziell zu unterstützen, reicht das nicht aus, um die Wohnung in Hamburg und laufende Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Zu seinem Vater hat er zwar keinen Kontakt, weil dieser aber dennoch beim BAföG berücksichtigt wird, steht Leonard kein höherer Satz zu. Um das ausgleichen zu können, kellnert er in seiner Freizeit jeden Abend und am Wochenende. Jede Zeit, die er in seinen Nebenjob investiert, bedeutet gleichzeitig eine Vernachlässigung seines Studiums. Damit ist Leonard kein Einzelfall.

Der UGV für Lebenshaltungskosten

Ab dem Jahr 2022 unterstützt die CHANCEN eG Studierende bei der Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten mit dem Umgekehrten Generationenvertrag (UGV). Absolvent*innen zahlen einkommensabhängig einen Pro­zentsatz ihrer Einkünfte an die Solidargemeinschaft zurück – aber erst, wenn sie über einem Mindesteinkommen verdienen. Seit fünf Jahren bietet die CHANCEN eG dieses Finanzierungsmodell bereits erfolgreich für die Finanzierung von Studiengebühren an.

“Wir haben allerdings deutlichen monetären Bedarf bei Studierenden und Studieninteressierten auch bei der Finanzierung der Lebenshaltungskosten festgestellt”, so Lisa Henkel, die das Lebenshaltungskosten-Projekt bei der CHANCEN eG leitet. “Bestehende Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG reichen Studierenden oft nicht aus, um ihre anfallenden Kosten decken zu können.” 

Seit dem Jahr 2013 sinkt die Zahl der BAföG-Geförderten. Heute beziehen nur noch weniger als zwölf Prozent aller Studierenden BAföG. Da die Freibeträge für die Einkommen der Eltern nicht an die Lohn- und Einkommensentwicklung angepasst wurden, fallen zunehmend Familien aus dem BAföG-Raster, deren Kinder grundsätzlich auf finanzielle Unterstützung angewiesen wären. Auch die monatliche Wohnpauschale von 325 Euro ist nicht angemessen für die hohen Mieten, die vor allem in Großstädten fällig werden.

18 %

aller Hochschulzugangsberechtigten entscheiden sich aus finanziellen Gründen gegen ein Studium

45 %

der Studienabbrecher*innen mit Migrationshintergrund geben finanzielle Schwierigkeiten als Ursache für ihren Abbruch an

867 €

durchschnittliche Lebenserhaltungskosten

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben Studierende durchschnittliche Lebenshaltungskosten von 867 Euro – was circa dem BAföG-Höchstsatz von 861 Euro entspricht. Doch längst nicht alle Studierenden erhalten den Höchstsatz. Wer wie Leonard keinen Kontakt zu einem Elternteil hat und somit dessen Einkommen nicht nachweisen kann, erhält auch kein BAföG. Gleiches gilt für Studierende im zweiten Studium, die die Regelstudienzeit überschritten haben oder erst später im Leben ein Studium beginnen und die Altersgrenze des BAföG von 30 Jahren für ein Bachelor-Studium überschreiten. Für ihren Lebensunterhalt sind somit immer mehr Studierende auf Nebentätigkeiten angewiesen. Insgesamt gehen fast drei Viertel aller Studierenden in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nach. Besonders die Anzahl von 69 Prozent aller Studierenden aus nicht-akademischen Haushalten ist überdurchschnittlich hoch. Darunter kann das Studium leiden, insbesondere wenn Studierende mehr als 20 Stunden pro Woche jobben müssen.

So nennen zehn Prozent aller Studienabbrecher*innen ohne Migrationshintergrund finanzielle Schwie­rigkeiten als den Hauptgrund für den Abbruch. Finanzielle Schwierigkeiten geben 34 Prozent als einen ihrer Gründe an. Bei Studienabbrecher*innen mit Migrationshintergrund sind es sogar 45 Prozent. Darüber hinaus entscheiden sich 18 Prozent aller Hochschulzugangsberechtigten aus finanziellen Gründen gegen ein Studium. “Finanzielle Unterschiede führen zu Ungerechtigkeiten im Bildungssystem – und das muss nicht sein! Wir haben uns deshalb entschieden, den UGV ab 2022 auch für Lebenskosten anzubieten”, erklärt Henkel.

„Bildung ist Grundlage unserer individuellen und gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Werden Sie Teil des umgekehrten Generationenvertrags. Helfen Sie der nächsten Generation – und profitieren Sie selbst davon.“

Lisa Henkel

Damit weitet die CHANCEN eG ihr bislang auf private Hochschulen ausgerichtetes Angebot auf alle Hochschulen und öffentlichen Bildungseinrichtungen in Deutschland aus und ermöglicht so noch mehr Studierenden freien Zugang zu Bildung.

So funktioniert’s

Studierende können von der Bildungsgenossenschaft eine Summe zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro für die Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten. Damit Studierende ihren Bedarf flexibel anpassen können, wird der Vertrag über eine Bandbreite von 5.000 Euro anstelle eines fixen Betrags abgeschlossen. Ausgezahlt werden monatlich bis zu 1.000 Euro. Einmal pro Kalenderjahr können Studierende zudem eine Sonderzahlung von 1.500 Euro aus besonderem Anlass (etwa neues Laptop, Reisekosten im Auslandssemester) erhalten.

Studierende schließen mit der CHANCEN eG einen UGV über fünf bis acht Rückzahlungsjahre ab. Die tatsächliche Rückzahlung beginnt nach dem Abschluss ihres Studiums und dem Erreichen eines jährlichen Mindesteinkommens von 27.000 Euro brutto. Dank der Garantie des European Investment Funds und dem damit einhergehenden Vertrauen der Europäischen Union ist das Modell für Investor*innen mit einem geringeren Risiko verbunden. Sie erhalten eine jährliche fixe Rendite. ­­­

Enger Kontakt zu geförderten Studierenden

Der CHANCEN eG liegt es am Herzen, dass geförderte Studierende erfolgreich sind, ihr Studium abschließen und einen guten Einstieg ins Berufsleben finden. Dafür weisen Studierende semesterweise nach, dass sie aktiv studieren; und sie erhalten ein Coaching-Angebot, das ihnen hilft, Herausforderungen im Studium und Berufseinstieg optimal zu meistern. Gefördert wird über die jeweilige Regelstudienzeit; darüber hinaus bieten zwei zusätzlich geförderte Semester den Studierenden Flexibilität und Sicherheit – denn nur rund ein Drittel aller Studierenden schließt sein Studium in der Regelstudienzeit ab.

Zugangskriterien für Studierende

Für eine Förderung müssen Bewerber*innen Staatsbürger*innen der EU sein, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Da die Finanzierung von Lebenshaltungskosten noch am Anfang steht, werden ab dem Jahr 2022 zunächst nur Studierende aus den Studienfächern Medizin und Wirtschaftswissenschaften finanziert.

In den kommenden Monaten wird die Liste kontinuierlich erweitert, um in möglichst vielen Studiengängen einen UGV für Lebenshaltungskosten anzubieten. Bei allen Studierenden prüft die CHANCEN eG in einem mehrstufigen Auswahlverfahren die Eignung zum Studium. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Fachliche Qualifikation
  • Motivation und Informiertheit bzgl. des Studienwunsches
  • Passung zur CHANCEN eG

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